Bussen- und Strafenkatalog für Fahren in angetrunkenem Zustand
Eine Auskunftsperson meldete der Kantonalen Notrufzentrale, dass eine Person mit ihrem Auto an der Bahnhofstrasse versucht habe, rückwärts einzuparken. Dabei sei das Auto zuerst in eine Palette von Steinen und danach in ein Auto geprallt. Es entstand Sachschaden von mehreren hundert Franken. Der Unfallverursacher war nicht mehr an Ort.
Er konnte ermittelt werden und wurde als fahrunfähig eingestuft. Die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen verfügte über die Entnahme einer Blut- und Urinprobe. Dem 60-Jährigen wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen. Er wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo SG