Im Schreiben wird behauptet, eine Untersuchung habe ergeben, dass man sich strafbar gemacht habe. Man solle sich per Mail auf eine angegebene Emailadresse wenden, damit die Vorwürfe überprüft werden könnten. Tue man das nicht innert 48 Stunden, so werde ein Haftbefehl ausgestellt.
Die Landespolizei rät:
Ignorieren Sie die Mail
Löschen Sie die Mail
Antworten Sie auf KEINEN Fall auf die Mail
Quelle der Polizeinachricht: LPFL