Fürstentum Liechtenstein

Fürstentum Liechtenstein – Regierung beantragt zusätzliche finanzielle Mittel

Härtefall-Unterstützung im Fürstentum Liechtenstein
Härtefall-Unterstützung im Fürstentum Liechtenstein (Bildquelle: TickerMedia )

Angesichts der aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie und der als Reaktion darauf verschärften behördlichen Massnahmen beantragt die Regierung im Rahmen des Massnahmenpakets 4.0 beim Landtag zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von CHF 15 Mio. für die Unterstützung der von den Schliessungen direkt betroffenen Unternehmen sowie für die Verlängerung des Härtefall-Zuschusses.

Aufgrund der stark gestiegenen Covid-19-Fallzahlen hat die Regierung am 18. Dezember 2020 erneut einschneidende Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus beschlossen. So wurden u.a. Restaurants- Bar- und Clubbetriebe wie auch Einrichtungen und Betriebe in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport vom bis zunächst zum 10. Januar 2021 für das Publikum geschlossen. Diese Massnahmen wurden von der Regierung in weiterer Folge bis zum 24. Januar 2021 und angesichts der nach wie vor hohen Fallzahlen sowie der Gefahr, die von neuen hochansteckenden Virusvarianten ausgeht, nunmehr bis zum 28. Februar 2021 verlängert.

Zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen wurden für die Dauer der behördlich angeordneten Schliessung vom 20. Dezember 2020 bis aktuell zum 28. Februar 2021 die Unterstützung für Einzelunternehmer und Gesellschafter (UEK) und die Unterstützung für weitere Berechtigte (UWB) in angepasster Form reaktiviert. Der bisherige Betriebskostenzuschuss (BKZ) wurde neu durch einen pauschalierten Betriebskostenanteil (PBA) ersetzt. Die Regierung hat hierzu eine entsprechende Richtlinie erlassen (UEKplus Richtlinie). Bereits eingereichte Anträge werden automatisch verlängert. Angesichts der fortdauernden Ungewissheiten bezüglich der weiteren Entwicklung und der wirtschaftlichen Lage soll im Rahmen des Massnahmenpakets auch der Härtefall-Zuschuss (HFZ) für besonders betroffene Branchen, welcher für das vierte Quartal 2020 und das erste Quartal 2021 eingeführt wurde, auf das zweite Quartal 2021 ausgeweitet werden. Für die Finanzierung dieser zusätzlichen Massnahmen beantragt die Regierung beim Landtag einen Nachtragskredit in der Höhe von CHF 15 Mio. Sämtliche Informationen rund um die Unterstützungsleistungen des Landes und die entsprechenden Richtlinien und Antragsformulare sind auf www.corona.avw.li verfügbar.

Neben den finanziellen Hilfen des Landes stellen auch die Gemeinden im Rahmen von Einzelfallprüfungen Unterstützungsgelder für Betriebe zur Verfügung, die aufgrund ihrer Unternehmenssituation von den Unterstützungsleistungen des Landes nicht oder nur teilweise profitieren können. Damit wird die bewährte Zusammenarbeit zwischen Land und Gemeinden zur gemeinsamen Unterstützung der Wirtschaft fortgeführt, damit nach Möglichkeit alle Unternehmen, die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie besonders stark betroffen sind, eine angemessene Unterstützung erhalten. Der Landtag wird sich in einer Sondersitzung am 29. Januar 2021 mit dem Massnahmenpaket befassen.

Neben der Verabschiedung des Massnahmenpakets 4.0 hat die Regierung zudem eine Erweiterung der Anspruchsberechtigung auf das COVID-19-Taggeld für besonders gefährdete Arbeitnehmer beschlossen. Grund hierfür ist die Abänderung der Covid-19-Verordnung und der neu darin enthaltenen Bestimmung zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmern in Anlehnung an die Schweiz. Die Anspruchsberechtigung besteht rückwirkend ab dem 18. Januar 2021. Richtlinie und Antragsformular sind auf den Internetseiten der einzelnen Krankenkassen verfügbar.