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Fussball-WM – Polizei toleriert Fanfeiern mit Grenzen

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ein einzelner Fußball mit blauen und roten Mustern liegt zentral auf einer reichhaltig grünen Rasenfläche. Das Bild zeigt keine Menschen oder andere Objekte.
(Symbolbild) (Bildquelle: derJani)

Mit dem Start der Fussball-Weltmeisterschaft am 11. Juni rechnet die Kantonspolizei Thurgau mit spontanen Fanfeiern im öffentlichen Raum. Diese werden grundsätzlich toleriert, solange die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden.

Mit dem Start der Fussball-Weltmeisterschaft in den USA, Kanada und Mexiko am kommenden Donnerstag dürfte auch im Thurgau das Fussballfieber ausbrechen. Die Kantonspolizei Thurgau wird die Feierlichkeiten aufmerksam begleiten und setzt dabei auf eine verhältnismässige und tolerante Haltung. Sie wird aber konsequent durchgreifen, wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet ist.
Die Fussball-WM vom 11. Juni bis 19. Juli wird auch im Kanton Thurgau auf grosses Interesse stossen. Neben der Schweizer Nationalmannschaft dürfen sich zahlreiche weitere Teams auf die Unterstützung ihrer Fans freuen.
Erfolge der eigenen Mannschaften führen erfahrungsgemäss dazu, dass sich Fans auf öffentlichen Plätzen und Strassen versammeln, um gemeinsam zu feiern.
Die Kantonspolizei Thurgau wird solche spontanen Feierlichkeiten wie bereits bei früheren internationalen Fussballturnieren begleiten und dabei nach dem Grundsatz handeln: So tolerant wie möglich, so konsequent wie nötig.
Die Einsatzkräfte werden präsent sein und für Ordnung und Sicherheit sorgen.
Feierlichkeiten im öffentlichen Raum werden grundsätzlich toleriert. Nicht geduldet werden hingegen Verhaltensweisen, welche die öffentliche Sicherheit oder Ordnung beeinträchtigen.
Dazu gehören insbesondere Tätlichkeiten, Sachbeschädigungen oder das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in Menschenansammlungen. Auch im Strassenverkehr endet die Toleranz bei erhöhter Eigen- oder Fremdgefährdung.
Nicht toleriert werden überhöhte Geschwindigkeiten oder wenn Personen auf Fahrzeugdächern oder Motorhauben mitfahren.
Verkehrsregelverletzungen von geringer Tragweite und ohne konkrete Gefährdung – beispielsweise Hupen – werden hingegen toleriert. Die Kantonspolizei wird bei Bedarf Strassenabschnitte vorübergehend sperren und den Verkehr umleiten.
Die Nachtruhe bleibt auch während der Weltmeisterschaft gültig. Feierlichkeiten werden jedoch bis eine Stunde nach Spielende toleriert.
Da zahlreiche Partien aufgrund der Zeitverschiebung erst spätabends oder nachts stattfinden, appelliert die Kantonspolizei Thurgau an alle Beteiligten, gegenseitig Rücksicht zu nehmen und Verständnis füreinander aufzubringen.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo TG

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