Bussen- und Strafenkatalog für Fahren in angetrunkenem Zustand
Am Montag, den 29. Januar 2024, gegen 3.20 Uhr, gingen bei der Waadtländer Polizeizentrale (CVP) Anrufe ein, dass auf der Autobahn A9 zwischen Montreux und Villeneuve ein Fahrzeug in falscher Richtung unterwegs sei.
Der Autofahrer, ein 27-jähriger französischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz im Kanton Freiburg, war an einer Stelle, die nicht ermittelt werden konnte, in die falsche Richtung auf die Autobahn A9 in Richtung Wallis gefahren.
Dank des Polizeiaufgebots konnte das Fahrzeug an der Verzweigung Villeneuve abgefangen werden. Niemand wurde verletzt. Eine Alkoholkontrolle ergab einen Wert von 1,11 mg/l. Der Fahrer wird bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und sein französischer Führerschein wurde sofort beschlagnahmt.
Bei der Meldung einer Geisterfahrt auf der Autobahn fordert die Polizei die Autofahrer auf, unbedingt auf die rechte Spur zu wechseln, unter keinen Umständen zu überholen, die Autobahn bei der nächsten Ausfahrt zu verlassen und eventuellen Aufforderungen der Polizei Folge zu leisten.
Alkohol, selbst in geringen Mengen, senkt die Reaktionsfähigkeit erheblich und hemmt verschiedene Fähigkeiten wie Sehvermögen, Konzentration oder Koordination. Schon eine geringe Menge reicht aus, um die Fähigkeiten des Fahrers zu beeinträchtigen und ihn dazu zu bringen, sich selbst zu überschätzen. Um sich verantwortungsvoll zu verhalten, sollten Sie die Empfehlungen der Polizei befolgen:
- Bestimmen Sie im Voraus eine Person, die keinen Alkohol trinken wird ;
- Haben Sie Alkohol konsumiert? Nehmen Sie öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder wenden Sie sich an Nez Rouge www.nezrouge.ch ;
- Laden Sie jemanden ein? Bieten Sie an, bei Ihnen zu übernachten, oder rufen Sie ein Taxi, wenn Ihre Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt ist;
- Weitere Tipps: https://votrepolice.ch/prevention-routiere/alcool-au-volant/
Quelle der Polizei News heute: Kapo VD