Im Jahr 2016 verständigten sich Deutschland und die Schweiz auf einen Aktionsplan zur Verbesserung der Zusammenarbeit in der gemeinsamen Grenzregion. Anschlussmassnahmen waren unter anderem der personelle Ausbau gemeinsamer Streifen in der Grenzregion sowie gemeinsame Fahndungen und Einsätze. In der Folge gingen ab 2016 auch bei der Bundespolizeiinspektion Konstanz und der benachbarten Grenzwachtregion II gemeinsame Einsatzteams – bestehend aus Bundespolizisten und Mitarbeitenden der Eidgenössischen Zollverwaltung – auf Streife. Erfolgreiche gemeinsame Fahndungseinsätze der Bundespolizei und der EZV werden seither regelmässig durchgeführt.
Am 1. Oktober 2018 institutionalisierten die Partner die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit der Bildung der Gemeinsamen Operativen Dienstgruppe (GOD) Bodensee. Die GOD Bodensee ist seither an den Standorten Konstanz/ Tägerwilen (Grenzübergang Konstanz-Autobahn) sowie Bietingen/ Thayngen (Grenzübergang Bietingen) fest vertreten. Damit wurden für die deutschen und schweizerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gleich zwei Standorte im Bodenseeraum geschaffen, an denen die Bundespolizisten und Schweizer Grenzwächter nun täglich zusammen arbeiten.
Gemeinsame Gefahrenabwehr und Fahndung als Ziel
Zielsetzung der Einrichtung der GOD Bodensee ist insbesondere die gemeinsame Gefahrenabwehr und die Fahndung mit Blick auf die Kriminalitätsbekämpfung im grenzüberschreitenden Einsatzraum. Für die lagebildgesteuerten, bilateralen Einsatzmassnahmen werden die gemeinsam verfügbaren Ressourcen gebündelt, wie der Leiter der Bundespolizeiinspektion Konstanz, Polizeioberrat Tobias Lehmann, und sein Schweizer Kollege, Grenzwachtkommandant Thomas Zehnder, bekräftigen.
Die GOD Bodensee bildet gemeinsam mit der GOD Basel jetzt ein umfassendes grenzüberschreitendes Einsatzformat, welches im gemeinsamen Grenzgebiet ab sofort auch in der Bodenseeregion zum Einsatz kommt.
Deutsche Bundespolizisten und Schweizer Grenzwächter stellten von November 2017 bis Oktober 2018 im Rahmen der gemeinsamen Streifen auf deutscher Seite bereits 169 Straftaten sowie 137 Fahndungstreffer fest. Im Grenzgebiet decken sie neben unerlaubten Einreisen in das jeweilige Hoheitsgebiet auch regelmässig Schleusungsdelikte, Verstösse gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz sowie Urkunden- und Eigentumsdelikte auf.