Eine vorausfahrende Autolenkerin hielt vor einem Fussgängerstreifen an um einen wartenden, vortrittsberechtigen Fussgänger über die Strasse zu lassen. Dies bemerkte der nachfolgende, 18-jährige Lenker zu spät, worauf es zur Auffahrkollision kam.
Die beiden Insassen des vorderen Fahrezuges begaben sich selbstständig in ärztliche Behandlung, der Junglenker blieb unverletzt. An den Autos entstand teils erheblicher Sachschaden.
Quelle: Kapo GL