Beim Kärpfrudel sind 2026 zwei Wolfswelpen nachgewiesen worden. Der Kanton Glarus hat deshalb am 14. September beim Bund die Bewilligung zur proaktiven Regulierung des Rudels beantragt.
Der Nachweis der Reproduktion des Kärpfrudels gelang der Wildhut bereits im August. Auch bei den darauffolgenden Beobachtungen wurden höchstens zwei Jungtiere festgestellt. Damit bleibt die Zahl der nachgewiesenen Welpen wie im Vorjahr gering: Damals wurden drei Welpen beobachtet, von denen einer im Rahmen der proaktiven Regulierung erlegt wurde.
Die Ursache für den geringen Nachwuchs ist das Alter der Wölfin. Sie wurde 2017 geboren und dürfte ein Alter erreicht haben, in dem ihre Fortpflanzungsleistung deutlich abnimmt.
Künftige Nutztierschäden verhindern
Mit dem Gesuch vom 14. September 2026 beantragt der Kanton gestützt auf die Jagdgesetzgebung des Bundes, zwei Drittel der nachgewiesenen Welpen erlegen zu dürfen. Die Massnahme soll künftige Schäden an Nutztieren verhindern und die Scheu der Wölfe vor Menschen aufrechterhalten.
Die Struktur des Rudels soll dabei grundsätzlich erhalten bleiben, sodass sich die Wolfspräsenz weiterhin positiv auf den Wald auswirkt. Wölfe erbeuten Wildhuftiere und beeinflussen deren räumliche Verteilung. Dadurch können örtlich hohe Wilddichten und die damit verbundene Belastung für den Wald abnehmen.
Weiteres Wolfspaar im Kanton unterwegs
Neben dem Kärpfrudel hält sich ein weiteres Wolfspaar im Kanton auf. Es wurde erstmals im Frühjahr 2024 auf dem Urnerboden nachgewiesen und verlagerte sein Streifgebiet anschliessend in den Kanton Glarus. Seither wurde es insbesondere im eidgenössischen Jagdbanngebiet Kärpf beobachtet.
Sein Streifgebiet überschneidet sich teilweise mit jenem des Kärpfrudels, das sich vorwiegend auf der rechten Seite des Sernftals aufhält. Nachwuchs konnte beim zweiten Paar bisher nicht nachgewiesen werden. Zudem dürften sich zeitweise Einzelwölfe im Kanton aufhalten, darunter möglicherweise Tiere aus früheren Würfen des Kärpfrudels.
Bisher ein Nutztierriss im laufenden Jahr
Im laufenden Jahr wurde im Kanton Glarus bislang eine Ziege von einem Wolf gerissen. Das Tier war ungenügend geschützt. Weitere Nutztierrisse wurden bisher nicht festgestellt. Das zeigt, dass die arbeitsaufwändigen Herdenschutzmassnahmen Wirkung zeigen.
Quelle der Nachricht: Kanton Glarus
