Die Pässe wurden angeblich in Griechenland ausgestellt. (Bildquelle: BAZG)
Bereits im September 2025 stoppten Zollmitarbeiter am Grenzübergang Gondo VS zwei Frauen mit fünf Hunden. Der Fall wurde erst jetzt publik, nachdem gefälschte Tollwutimpfnachweise festgestellt wurden.
Im September 2025 meldeten eine 26-jährige Schweizerin und eine 48-jährige Serbin am Zollamt Gondo (VS) die Einfuhr von fünf Zwergspitzen (Pomeranian) an. Drei der Hunde waren für den Kanton Waadt, zwei für den Kanton Wallis bestimmt. Die beiden Frauen legten Tierpässe sowie Kaufverträge vor, die angeblich in Griechenland ausgestellt worden waren.
Kontrollen des Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) ergaben jedoch, dass die Dokumente gefälscht waren – insbesondere die Angaben zur Tollwutimpfung. In der Folge räumten die Betroffenen ein, dass die Hunde tatsächlich aus Serbien stammten. Die zuständige europäische Behörde bestätigte später die Fälschung der Impfnachweise. Damit liegen Verstösse gegen die geltenden Vorschriften zur Einfuhr von Tieren sowie zur Tiergesundheit vor.
Der Fall wurde an die zuständigen kantonalen Veterinärbehörden weitergeleitet. Diese ordneten Verwaltungsmassnahmen an, konkret die häusliche Quarantäne der Tiere. Zudem wurde Strafanzeige erstattet. Nach Ablauf der 120-tägigen Quarantänefrist müssen die Halterinnen die Kosten für die tierärztliche Überwachung sowie die Verwaltungskosten übernehmen. Das Strafverfahren ist derzeit noch hängig; es kann zu einer Geldbusse von bis zu 40 000 Franken führen.
Einfuhr von Heimtieren
Heimtiere müssen bei der erstmaligen Einreise in die Schweiz beim Grenzübertritt angemeldet werden. Die Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Heimtieren schreibt vor, dass bei der Ein- oder Durchfuhr das Tier selbst sowie ein europäischer Heimtierausweis, eine Veterinärbescheinigung oder eine entsprechende Bewilligung vorzuweisen sind. Die Unterlagen sind während der Öffnungszeiten an einem besetzten Grenzübergang vorzulegen. Dies gilt auch dann, wenn der Wert des Tieres unter der aktuellen Freigrenze von 150 Franken liegt.
Für die Einreise aus einem Drittland gelten unterschiedliche Bestimmungen, abhängig davon, ob das Herkunftsland als Land mit geringem oder mit erhöhtem Tollwutrisiko eingestuft ist. In jedem Fall müssen die Tiere korrekt mit einem Mikrochip gekennzeichnet, gegen Tollwut geimpft und mit den erforderlichen Dokumenten versehen sein. Bei der Einfuhr aus einem Land mit hohem Tollwutrisiko wie Serbien sind zusätzliche Auflagen zu erfüllen, etwa ein Bluttest, längere Wartefristen sowie eine Einfuhrbewilligung.
Seit 2018 bearbeitet das Kompetenzzentrum für Heimtiere nachträglich gemeldete Verstösse, die von kantonalen Veterinärbehörden sowie von kantonalen, kommunalen und eidgenössischen Stellen gemeldet werden.
Quelle der Nachricht: BAZG


