Die beiden Motionen zielen darauf ab, den Herdenschutz zu stärken und die Regelungen zum Abschuss des Wolfes in bestimmten Fällen anzupassen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen auf Verordnungsebene sollen damit auf der Basis des bestehenden Jagdgesetzes die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Verbreitung des Wolfes in der Schweiz zu kontrollieren und das Nebeneinander von Mensch, Nutztieren und Grossraubtieren zu ermöglichen.
Die Konflikte zwischen dem Wolf und der landwirtschaftlichen Nutzung im Berggebiet, aber auch mit dem Sicherheitsbedürfnis der Bergbevölkerung und des Tourismus, haben ein nicht mehr tolerierbares Ausmass erreicht. Es braucht Lösungen, und zwar zeitlich dringend, da bereits im Mai 2021 die nächste Alpsaison beginnt.
Vor diesem Hintergrund fordert die Regierung des Kantons Graubünden den Bundesrat und das zuständige Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mit Nachdruck auf, dass im Falle einer Überweisung der Motionen der gesetzliche Spielraum maximal ausgenutzt wird. Damit sollen den betroffenen Kantonen zeitnah – rechtzeitig auf den Beginn der nächsten Alpsaison – geeignetere Instrumente zur Verstärkung des Herdenschutzes und insbesondere zur Regulation des Wolfs zur Verfügung stehen.