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Grüt ZH – Vier Jugendliche nach Angriff auf 14-Jährigen verhaftet

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ein männlicher Arm wird mit Handschellen gefesselt. Eine Person legt die Handschellen an und eine andere trägt ein blaues Hemd.
(Symbolbild) (Bildquelle: Kantonspolizei Solothurn)

Die Kantonspolizei Zürich hat am Donnerstag, 11. Juni 2026, vier Jugendliche verhaftet. Sie stehen im Verdacht, wenige Tage zuvor in Grüt einen 14-Jährigen gemeinsam massiv angegriffen und verletzt zu haben.

Am Montag meldete ein 14-jähriger Deutscher der Kantonspolizei Zürich, dass er am Freitag von mehreren Jugendlichen in Grüt in der Gemeinde Gossau attackiert worden sei. Aufgrund seiner Verletzungen musste er sich in Spitalpflege begeben.
Die Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich zeigten, dass der Jugendliche von einer ganzen Gruppe von Jugendlichen mit Faustschlägen sowie Fusstritten gegen Kopf und Körper traktiert worden war. Weiter wurde er mit einer Schusswaffe oder eine Imitationswaffe sowie einer Machete bedroht.
Die umfangreichen Ermittlungen der Kantonspolizei und der Jugendanwaltschaft des Kantons Zürich führten zur Identifizierung von mehreren tatverdächtigen Jugendlichen. Am Mittwochabend meldete sich einer der Tatverdächtigen, ein 16-jähriger Portugiese, bei der Kantonspolizei und stellte sich.
Er wurde verhaftet. Am Donnerstagmorgen verhafteten Polizistinnen und Polizisten der Kantonspolizei und der Stadtpolizei Wetzikon drei weitere mutmassliche Angreifer, einen 15-jährigen Schweizer, einen 13-jährigen Eritreer und einen 13-jährigen Kosovaren.
Bei mehreren Hausdurchsuchungen stellte die Polizei Beweismittel – unter anderem die mutmasslich eingesetzte Imitationswaffe – sicher. Die verhafteten Jugendlichen werden im Anschluss an die polizeilichen Befragungen der Jugendanwaltschaft zugeführt.
Die Kantonspolizei und die Jugendanwaltschaft führen die Ermittlungen gegen weitere Tatverdächtige im Alter von 13 bis 16 Jahren aus der Schweiz, Eritrea und Portugal weiter. Zudem prüft die Polizei, ob die Jugendlichen für weitere gleichgelagerte Taten in Frage kommen.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo ZH

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