Helmpflicht in der Schweiz – Wann ist ein Velohelm Pflicht?
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Ob auf dem Velo, E-Bike oder E-Trottinett: In der Schweiz gelten unterschiedliche Vorschriften für das Tragen eines Helms. Selbst Kinder müssen auf einem gewöhnlichen Velo keinen Helm tragen. Die BFU fordert nun eine Ausweitung der Helmpflicht.
Keine allgemeine Helmpflicht für Velofahrende
Wer in der Schweiz mit einem gewöhnlichen Velo unterwegs ist, muss gesetzlich keinen Helm tragen. Das gilt unabhängig vom Alter und auch für sportliche Fahrten mit dem Rennvelo oder Mountainbike.
Eine allgemeine Helmpflicht für Velofahrende besteht somit nicht. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) empfiehlt jedoch ausdrücklich, bei jeder Fahrt einen geeigneten Velohelm zu tragen. Denn ein Helm kann bei einem Sturz oder Zusammenstoss das Risiko schwerer Kopfverletzungen deutlich reduzieren.
Müssen Kinder auf dem Velo einen Helm tragen?
Auch für Kinder gibt es in der Schweiz bislang keine allgemeine gesetzliche Velohelmpflicht. Ein Kind darf deshalb auf einem gewöhnlichen Velo ohne Helm fahren, ohne dass allein deswegen eine Busse droht. Die BFU empfiehlt dennoch, Kinder grundsätzlich mit einem passenden Velohelm auszurüsten. Gerade jüngere Kinder können Gefahren im Strassenverkehr häufig noch nicht zuverlässig einschätzen und sind bei Stürzen besonders verletzlich. Entscheidend ist, dass der Helm richtig sitzt, zur Kopfgrösse passt und korrekt geschlossen wird.
Helmpflicht bei E-Bikes – Die Geschwindigkeit entscheidet
Anders als bei gewöhnlichen Velos hängt die gesetzliche Helmpflicht bei E-Bikes von der Fahrzeugkategorie ab.
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Schwere Cargo-E-Bikes: Bei schweren Elektro-Cargobikes der entsprechenden Fahrzeugkategorie besteht grundsätzlich ebenfalls keine gesetzliche Helmpflicht. Ein Helm wird aus Sicherheitsgründen dennoch empfohlen. Die Regelungen ergeben sich unter anderem aus Artikel 3b der Verkehrsregelnverordnung (VRV).
Müssen Kinder auf einem E-Bike einen Helm tragen?
Bei mitfahrenden Kindern kommt es ebenfalls auf die Fahrzeugart und die Art der Beförderung an. Wird ein Kind auf dem Kindersitz eines schnellen E-Bikes transportiert, muss es einen geeigneten Helm tragen. Für Kinder in einem Veloanhänger besteht dagegen keine gesetzliche Helmpflicht.
Auf gewöhnlichen Velos und langsamen E-Bikes ist ein Helm für mitfahrende Kinder grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Die BFU empfiehlt allerdings auch für Kinder im Anhänger und auf dem Kindersitz einen Velohelm.
Gilt eine Helmpflicht auf E-Trottinetten?
Wer mit einem in der Schweiz zugelassenen E-Trottinett unterwegs ist, muss derzeit keinen Helm tragen. Die Fahrzeuge dürfen in der Regel höchstens 20 km/h fahren. Trotz fehlender gesetzlicher Pflicht empfiehlt die BFU auch hier einen Helm. Bei Stürzen können insbesondere Kopf- und Gesichtsverletzungen entstehen. Bei anderen elektrisch betriebenen Zweirädern, etwa schnelleren E-Rollern, können je nach Fahrzeugkategorie strengere Vorschriften gelten.
Welche Busse droht bei einem Verstoss gegen die Helmpflicht?
Wer mit einem schnellen E-Bike unterwegs ist und den vorgeschriebenen Velohelm nicht trägt, riskiert eine Ordnungsbusse von 30 Franken. Bei gewöhnlichen Velos, langsamen E-Bikes und zugelassenen E-Trottinetten droht dagegen allein wegen des fehlenden Helms keine Busse, solange für die jeweilige Fahrzeugkategorie keine Helmpflicht besteht.
Wichtig ist zudem, dass ein vorgeschriebener Helm die geltenden technischen Anforderungen erfüllt und korrekt getragen wird.
BFU fordert Ausweitung der Helmpflicht in der Schweiz
Die geltenden Vorschriften könnten künftig verschärft werden. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) hat sich bereits am 30. Juni 2026 ausdrücklich für eine gezielte Ausweitung der Velohelmpflicht ausgesprochen.
Nach Ansicht der BFU sollten insbesondere folgende Gruppen künftig gesetzlich zum Helmtragen verpflichtet werden:
- Kinder und Jugendliche bis mindestens 14 Jahre
- Lenkerinnen und Lenker von langsamen E-Bikes bis 25 km/h
- Personen auf E-Trottinetten und vergleichbaren Leichtmotorfahrrädern
Eine allgemeine Helmpflicht für sämtliche Velofahrenden hält die BFU aus Sicht der Unfallprävention ebenfalls für sinnvoll. Eine gezielte Ausweitung auf besonders gefährdete Gruppen wird jedoch als politisch eher durchsetzbar eingeschätzt.
Bei diesen Forderungen handelt es sich bislang nicht um geltendes Recht. Ein konkreter Einführungstermin für eine entsprechende allgemeine Gesetzesänderung steht nicht fest.
Rund 40 Prozent der Velofahrenden tragen keinen Helm
Die BFU begründet ihre Forderung mit dem hohen Verletzungsrisiko im Veloverkehr. Nach ihren Angaben sind in der Schweiz rund 40 Prozent der Velofahrenden ohne Helm unterwegs. Bei Kindern bis 14 Jahre lag die Helmtragquote im Jahr 2025 bei 63 Prozent.
Bei langsamen E-Bikes tragen je nach Erhebung etwa 60 bis 70 Prozent der Lenkerinnen und Lenker einen Helm. Bei schnellen E-Bikes, für die bereits eine Helmpflicht besteht, liegt der Anteil bei rund 90 Prozent. Die BFU verweist zudem auf wissenschaftliche Untersuchungen. Demnach können Velohelme das Risiko von Kopfverletzungen um rund 50 Prozent und das Risiko schwerer Kopfverletzungen um 60 bis 70 Prozent reduzieren.
Allein im Jahr 2025 kamen nach Angaben der BFU 44 Menschen bei Velo- und E-Bike-Unfällen ums Leben. Mehr als 1000 Personen erleiden jährlich schwere Verletzungen.
Wird die Helmpflicht in der Schweiz bald verschärft?
Ob und wann der Gesetzgeber die bestehenden Vorschriften ausweiten wird, ist derzeit offen. Die Forderung der BFU zeigt jedoch, dass insbesondere die Sicherheit von Kindern sowie die zunehmende Nutzung von E-Bikes und E-Trottinetten im Mittelpunkt der Diskussion stehen.
Bis zu einer möglichen Gesetzesänderung bleibt es bei den bisherigen Regelungen: Auf gewöhnlichen Velos, langsamen E-Bikes und zugelassenen E-Trottinetten besteht grundsätzlich keine Helmpflicht. Auf schnellen E-Bikes ist ein geeigneter Helm dagegen vorgeschrieben. Unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften empfehlen Fachstellen, bei jeder Fahrt einen passenden Helm zu tragen.
Quelle der Nachricht: BFU / ASTRA