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Hohe Bussen für unnötigen Autolärm in der Schweiz

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Nahaufnahme von zwei verchromten Endrohren eines Autoauspuffs, die klar im Mittelpunkt stehen. Das umliegende Fahrzeugheck ist teilweise sichtbar.
Symbolbild (Bildquelle: bilanol, Adobe Stock)

Knallende Auspuffanlagen, aufheulende Motoren und unnötiger Autolärm können in der Schweiz teuer werden. Für bestimmte Verstösse drohen Bussen von bis zu 10'000 Franken. Was Lenkerinnen und Lenker beachten müssen.

Aufheulende Motoren, knallende Auspuffanlagen und unnötiges Beschleunigen, in der Schweiz gelten strenge Vorschriften gegen vermeidbaren Fahrzeuglärm. Bei bestimmten Verstössen drohen Bussen von bis zu 10'000 Franken. Doch wann wird ein lautes Auto tatsächlich zum Problem?
Seit dem 1. Januar 2025 gelten in der Schweiz verschärfte Bestimmungen gegen unnötigen Verkehrslärm. Der Bundesrat will damit insbesondere übermässige Lärmbelästigungen durch Autos und Motorräder in der Schweiz eindämmen.
Neben höheren Ordnungsbussen wurden auch die Vorschriften zum Umgang mit Auspuffanlagen präzisiert.

Knallende Auspuffanlagen und unnötiger Motorenlärm ausdrücklich verboten

Wer absichtlich laute Knallgeräusche mit der Auspuffanlage seines Fahrzeugs erzeugt, verstösst gegen die Verkehrsregeln. Besonders problematisch ist das bewusste Provozieren solcher Geräusche durch die Fahrweise, etwa durch unnötig hohe Drehzahlen oder wiederholtes starkes Beschleunigen.
Das Bild zeigt einen Tachometer mit einer digitalen Anzeige bei Nacht. Die Anzeige zeigt den Schriftzug SEAT und ist beleuchtet.
Symbolbild (Bildquelle: Emre Vonal by Pexels)
Bei entsprechenden Verstössen droht eine Busse von bis zu 10'000 Franken. Über die tatsächliche Höhe entscheidet das Gericht anhand des Einzelfalls.
Auch unzulässige technische Veränderungen am Fahrzeug, beispielsweise Manipulationen an der Auspuffanlage, bleiben verboten.

Diese Verhaltensweisen können ebenfalls teuer werden

Nicht nur knallende Auspuffanlagen können rechtliche Konsequenzen haben. Auch unnötiges Laufenlassen des Motors, übermässiges Hochdrehen im Leerlauf oder fortgesetztes zweckloses Herumfahren in Ortschaften sind untersagt.
Gerade in Wohngebieten und während der Nacht müssen Lenkerinnen und Lenker darauf achten, vermeidbaren Lärm zu unterlassen.

Welche Bussen drohen bei Autolärm?

  • Unnötiges Laufenlassen des Motors: 80 Franken Ordnungsbusse.
  • Absichtlich erzeugte Auspuffknaller: Busse von bis zu 10'000 Franken möglich.
  • Unnötig hohe Drehzahlen: Verboten; je nach Verstoss droht eine Busse.
  • Manipulierte Auspuffanlagen: Verboten; zusätzlich können fahrzeugrechtliche Massnahmen folgen.
Die konkrete Sanktion hängt vom jeweiligen Verstoss und den Umständen ab.

Ist ein lautes Auto grundsätzlich verboten?

Nein. Ein Fahrzeug ist nicht allein deshalb illegal, weil es einen deutlich hörbaren Motor oder eine sportliche Auspuffanlage besitzt. Entscheidend ist einerseits, ob es die geltenden technischen Geräuschvorschriften erfüllt, und andererseits, wie es im Strassenverkehr genutzt wird.
Auch bei einem ordnungsgemäss zugelassenen Fahrzeug kann unnötig verursachter Lärm strafbar sein. Das betrifft insbesondere Fahrweisen, bei denen ohne verkehrstechnische Notwendigkeit besonders hohe Geräuschpegel entstehen.

Polizei kann bei Verstössen einschreiten

Die Polizei darf bei Kontrollen auch den technischen Zustand eines Fahrzeugs überprüfen lassen. Stellt sie fest, dass ein Fahrzeug unzulässig verändert wurde oder vermeidbaren Lärm verursacht, kann sie unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterfahrt verhindern.
Je nach Sachverhalt sind auch die Abnahme des Fahrzeugausweises oder weitere Massnahmen möglich.

Kommen künftig auch Lärmblitzer zum Einsatz?

Neben den strengeren Vorschriften untersucht der Bund den Einsatz sogenannter Lärmblitzer. Bei einem Pilotprojekt im Kanton Genf konnten besonders laute Fahrzeuge mithilfe spezieller Messtechnik erkannt werden.
Für einen flächendeckenden Einsatz zur automatischen Ahndung von Lärmverstössen bestehen jedoch noch rechtliche und technische Herausforderungen. Unter anderem unterscheiden sich die zulässigen Geräuschwerte je nach Fahrzeugkategorie und Alter des Fahrzeugs.
Ein allgemeines, schweizweit eingeführtes Bussensystem mit Lärmblitzern besteht deshalb bislang nicht.

Rücksicht auf Anwohner und andere Verkehrsteilnehmer

Die gesetzlichen Bestimmungen sollen die Belastung durch übermässigen Verkehrslärm reduzieren. Wer unnötiges Beschleunigen, hohe Drehzahlen und vermeidbare Motorengeräusche unterlässt, schützt nicht nur die Anwohnerschaft vor Lärm, sondern vermeidet auch mögliche Bussen.
Quelle der Nachricht: ASTRA, Bundesrat

Kategorien:

Verkehr

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