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Horgen ZH – Goldankäufer wegen Betrugsverdacht verhaftet

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Horgen ZH – Goldankäufer wegen Betrugsverdacht verhaftet

17.07.2025 | 13:57

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Horgen ZH – Goldankäufer wegen Betrugsverdacht verhaftet

Flyer eines Altgoldhändlers (Bildquelle: Kantonspolizei Zürich)

Bei einer kontrollierten Goldankaufsveranstaltung in einem Hotel in Horgen hat die Kantonspolizei Zürich einen 32-jährigen Händler verhaftet. Der Deutsche steht unter Verdacht, einem Senior Gold im Wert von mehreren zehntausend Franken für einen Bruchteil des Preises abgekauft zu haben. Die Polizei stellte Bargeld und Schmuck sicher.

Die Kantonspolizei Zürich hat am Mittwoch (16.7.2025) in Horgen eine Goldankaufveranstaltung kontrolliert und dabei den Händler wegen des Verdachts auf gewerbsmässigen Betrug verhaftet. Die Polizei stellte mehrere tausend Franken Bargeld sowie mehrere hundert Gramm Goldschmuck sicher.
Am Mittwoch kontrollierte die Kantonspolizei Zürich eine zuvor mit Werbeflyern beworbene Goldankaufsveranstaltung. Im Rahmen der Veranstaltung, die in einem Hotel in Horgen durchgeführt wurde, beobachteten die Polizisten ein Gespräch zwischen dem Goldhändler und einem älteren Mann und wie sie anschliessend zusammen das Hotel verliessen. Die weiteren polizeilichen Abklärungen zeigten, dass der 32-jährige deutsche Händler dem 74-jährigen Schweizer Goldschmuck im Wert von mehreren zehntausend Franken abkaufte und ihm dafür rund 3'000 Franken bezahlte.
Die Kantonspolizisten kontrollierten den für den Goldankauf in der Schweiz nicht registrierten Händler aufgrund des Verdachts des gewerbsmässigen Betruges sowie weiterer Widerhandlungen. Zum Beispiel verwendete der Mann keine geeichte Wage, wie dies für den Ankauf von Edelmetall vorgeschrieben ist.
Der Deutsche wurde polizeiliche zu den Vorwürfen befragt und die Kantonspolizei durchsuchte ein Auto und mehrere Hotelzimmer. Dabei stellte sie Bargeld in der Höhe von mehreren tausend Schweizer Franken und Euro sowie mehrere hundert Gramm Goldschmuck sicher.

Präventionstipp:

Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt Gold, Schmuck und andere Wertgegenstände an autorisierte oder vertrauenswürdige Händler zu verkaufen. Händler müssen für den Ankauf von Edelmetallen bei der eidgenössischen Edelmetallkontrolle registriert sein (Liste).
Damit das Altgold nicht unter Wert verkauft wird, sollte man Konkurrenzangebote einholen. Ebenfalls sollte man sich beim Verkaufsgeschäft nicht drängen lassen und eine Quittung verlangen. So kann man sich gegen Betrug schützen.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo ZH

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