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Kanton Appenzell-Innerrhoden – Feuerverbot teilweise aufgehoben

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Eine Himmelslaterne mit brennenden Elementen im Inneren schwebt in der Dunkelheit.
Symbolbild (Bildquelle: Markos Torpillas by Pexels)

Ab Dienstag, 22. September 2026, wird das Feuerverbot in Appenzell Innerrhoden teilweise aufgehoben. Im Wald und bis 200 Meter davon entfernt sind Feuer an befestigten Feuerstellen wieder erlaubt. Auch Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen sind wieder erlaubt.

Dank der kühleren Temperaturen und der Niederschläge der vergangenen Wochen hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Appenzell I.Rh. leicht entspannt. Die Standeskommission hebt deshalb das Feuerverbot teilweise auf. Feuer im Wald und in Waldesnähe ist ab sofort an befestigten Feuerstellen wieder erlaubt.
Das Verbot für Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen wird vollständig aufgehoben. In den Innerrhoder Wäldern herrscht weiterhin mässige Waldbrandgefahr. Trockenheit und Wassermangel sind noch nicht vollständig überwunden. Die kühleren Temperaturen und die Niederschläge der vergangenen Wochen haben die Situation jedoch etwas entschärft. Die Standeskommission hat deshalb beschlossen, das seit dem 24. Juni 2026 geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe per Dienstag, 22. September 2026, 00.01 Uhr, teilweise aufzuheben.

Feuer nur an befestigten Feuerstellen

Im Wald und in Waldesnähe (bis zu 200 Metern Entfernung zum Wald) dürfen Feuer nur an befestigten Feuerstellen entfacht werden. Dabei ist besondere Vorsicht geboten. Feuer müssen stets beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden. Bei Wind ist auf Feuer im Freien zu verzichten. Das Verbot für Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen wird vollständig aufgehoben.
Quelle der Nachricht: Kanton Appenzell-Innerrhoden

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