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Kanton Basel-Landschaft – Feuer im Wald und Feuerwerk verboten

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Nahaufnahme eines Verbotsschilds für Raketen und Feuerwerk. Im Hintergrund ist eine historische Kirche sichtbar.
(Symbolbild) (Bildquelle: Fotomontage)

Ab Freitag, 17. Juli 2026, gilt im Kanton Basel-Landschaft ein absolutes Feuerwerksverbot. Zudem sind Feuer im Wald und bis 200 Meter vom Waldrand entfernt verboten. Grund ist die anhaltend hohe Waldbrandgefahr.

Mit diversen Verfügungen (25., 29. Juni, 3. Juli sowie 13. Juli 2026) hat der Kanton Basel-Landschaft Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Der wenige Regen der vergangenen Stunden hat keine Entspannung gebracht und es sind keine ergiebigen Regenfälle prognostiziert.

Neue zusätzliche Massnahmen

Die aktuelle Trockenheit auf Grund der andauernden hohen Temperaturen und den geringen Niederschlägen hat den Kanton Basel-Landschaft dazu bewogen, folgende Massnahmen per 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf zu verfügen:
  • Es gilt ab sofort ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
  • Es ist zudem verboten, im Wald und an Waldrändern (Mindestabstand 200 Meter) Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für Grills aller Art. Vom Feuerverbot ausgenommen ist mit der nötigen Vorsicht das Siedlungsgebiet. Es ist verboten Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Die Bevölkerung ist zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Siedlungsgebiet aufgerufen. Allfällige kommunale Feuerverbote sind strikte einzuhalten.
  • Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stoppelfeldern, Feldern und Wiesen.
  • Es gilt ein Wasserentnahmeverbot in sämtlichen Gewässern ausser der Birs und dem Rhein.

Vorsicht im Wald

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
Die bereits bestehenden Massnahmen sind weiterhin gültig.
Quelle der Nachricht: Kanton Basel-Landschaft

Kategorien:

Basel-Landschaft

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