Polizeiticker Basel-Stadt

Kanton Basel Stadt - Bundesfeier am Rhein

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: 74-ant-ma (CC BY-NC-ND 2.0))

Am Montag, 31.07.2023, findet erneut die Bundesfeier am Rhein statt. Damit alles friedlich verläuft, gibt es einige Sachen zu beachten.

Auch dieses Jahr wird am kommenden Montag die Bundesfeier am Rhein stattfinden. Tausende Besucherinnen und Besucher werden erwartet, was polizeiliche Verkehrsmassnahmen unumgänglich macht. Die Kantonspolizei Basel-Stadt bittet auswärtige Besucherinnen und Besucher dringend, mit dem öffentlichen Verkehr anzureisen. Damit das Fest auch in diesem Jahr fröhlich und sicher bleibt, hat die Kantonspolizei wie in den Vorjahren ihre Dispositive zu möglichen Gefährdungen überprüft. Sie ist an der Bundesfeier am Rhein sichtbar präsent und wird den Festperimeter mit mobilen, teilweise baulichen Massnahmen sichern. Anwohnerinnen und Anwohner sowie Dauermieter von Einstellhallenplätzen werden zufahren können.

Ab 16.00 Uhr wird die Mittlere Brücke für den privaten Verkehr (inkl. Fahrradfahrer) und ab 17.00 Uhr für die öffentlichen Verkehrsmittel (ÖV) gesperrt. Informationen der BVB zu den Umleitungen finden sie hier. Ebenfalls um 16.00 Uhr erfolgt die Sperrung für die Marktgasse und die Eisengasse sowie auf Kleinbasler Seite für die Zufahrt zur Mittleren Brücke ab Greifengasse/Rheingasse. Ab 21 Uhr werden auch die Wettstein- und Johanniterbrücke für jeglichen Verkehr gesperrt (kurzfristige Änderungen vorbehalten).

Situativ kann es auch zu weiteren örtlichen Einschränkungen kommen. Das Gedränge auf der Mittleren Brücke wird erfahrungsgemäss bereits ab 22 Uhr sehr gross sein; es sollte von Eltern mit Kleinkindern und Kinderwagen gemieden werden. Auch Fahrräder haben im Festperimeter nichts zu suchen, sie stellen bei Panik, welche hoffentlich nicht eintreten wird, eine sehr grosse Gefahr dar. Am Petersplatz und im Klingental werden spezielle Event Fahrrad-Parkplätze für die Dauer der Feierlichkeiten eingerichtet.

Wegen der Bundesfeier kommt es auf dem Rhein zu zeitweiligen Sperrungen oder Einschränkungen für die Gross- und Kleinschifffahrt. So gilt für die Kleinschifffahrt auf der Rheinstrecke zwischen der Wettstein- und der Johanniterbrücke von 17.00 Uhr bis Mitternacht Uhr eine Höchstgeschwindigkeit von fünf Kilometern pro Stunde, also «Schritttempo». Während den Darbietungen ist die Durchfahrt zwischen Wettstein- und Johanniterbrücke mit einer Sperrung belegt. Dies gilt wegen des Feuerwerks und den Vorbereitungsarbeiten namentlich ab 21.45 Uhr. Erst eine halbe Stunde nach Beendigung des Feuerwerkes beziehungsweise nach Freigabe durch die Polizei ist die Berg- und Talfahrt für die Kleinschifffahrt wieder möglich.

Weitere Informationen betreffend Schifffahrt finden Sie auf dem Infoblatt der Schweizerischen Rheinhäfen. Auf das Schwimmen soll aus Sicherheitsgründen zur obengenannten Zeit ganz verzichtet werden. In jedem Fall gilt: Die Weisungen der Polizei sind zu befolgen.

Privates Feuerwerk nur erlaubt von 18.00 – 01.00 Uhr

Die Kantonspolizei erinnert an die Sorgfaltspflicht und empfiehlt generell, aufgrund der Trockenheit auf das private Abbrennen von Feuerwerk zu verzichten. Insbesondere die Wälder sind noch sehr trocken, aus diesem Grund sollte auf das Abbrennen von Feuerwerk mit einem Abstand von weniger als 200 Meter zum Wald verzichtet werden. Erlaubt ist das Abbrennen von privatem Feuerwerk am 31. Juli und 1. August nur zwischen 18.00 – 01.00 Uhr. Genauere Informationen zu den neuen Feuerwerksregeln finden Sie hier.

Und schliesslich: Feierlichkeiten mit vielen Besucherinnen und Besuchern und grossem Gedränge locken erfahrungsgemäss auch geschickte Taschendiebe an. Um sich zu schützen, sollten Portemonnaies und Wertgegenstände direkt am Körper getragen werden, auf das Mitführen einer Handtasche sollte am besten verzichtet werden. Den wertvollen Schmuck lässt man auf jeden Fall zu Hause.

Quelle der Polizeimeldung: Kapo BS