Kanton Basel-Stadt – Zahl der Demonstrationen 2025 deutlich gestiegen
Redaktion Polizeiticker Schweiz
(Symbolbild) (Bildquelle: created by freepik)
Im Jahr 2025 verzeichnete der Kanton Basel-Stadt insgesamt 394 Demonstrationen, Standkundgebungen und Mahnwachen. Das sind deutlich mehr als im Vorjahr. Die Kantonspolizei spricht von hohem polizeilichem Aufwand zur Wahrung der Sicherheit.
Im Jahr 2025 fanden im Kanton Basel-Stadt insgesamt 394 Demonstrationen, Standkundgebungen und Mahnwachen statt (2024: 326).
Für 308 Kundgebungen wurden Bewilligungen erteilt (2024: 260), während die Anzahl der Kundgebungen ohne eingegangenes Bewilligungsgesuch auf 86 gestiegen ist (2024: 66). Zum vierten Mal veröffentlicht die Kantonspolizei Basel-Stadt zudem eine vollständige Liste aller polizeilich bekannten Kundgebungen.
Im Jahr 2025 verzeichnete die Kantonspolizei insgesamt eine deutliche Zunahme der Kundgebungen gegenüber dem Vorjahr. Diese unterteilten sich in 68 Demonstrationen (2024: 47; +45%), 142 Mahnwachen (2024: 126; +13%) und 184 Standkundgebungen (2024: 153; +20%).
An 15 der insgesamt 394 Kundgebungen nahmen laut Schätzung der Kantonspolizei mehr als 250 Personen teil (2024: 19). In 140 Fällen lag die Zahl der Teilnehmenden zwischen 50 und 250 Teilnehmenden (2024: 39), in den restlichen Fällen waren es geschätzt weniger als 50.
Insgesamt wurden 15 Gesuche zurückgezogen (2024: 6). Ausserdem wurden 18 Gesuche abgelehnt (2024: 11). Die Ablehnungen sind hauptsächlich auf die Nichteinhaltung der Eingabefristen zurückzuführen.
Die Rückzüge von Bewilligungsgesuchen hängen in aller Regel damit zusammen, dass die angebotene alternative Route oder der alternative Kundgebungsort für die Veranstaltenden nicht zufriedenstellend waren.
Inhaltlich widerspiegeln die Kundgebungen das Weltgeschehen. Neben wiederkehrenden und bereits bekannten Themen prägten auch im Jahr 2025 aktuelle internationale und gesellschaftspolitische Debatten das Demonstrationsgeschehen im Kanton.
Der polizeiliche Aufwand im Zusammenhang mit Kundgebungen war auch in diesem Jahr sehr hoch. Er richtet sich stets nach der polizeilichen Lagebeurteilung. Aufgrund der Vielzahl an Kundgebungen und teils konfliktbeladener Themen musste die Kantonspolizei regelmässig Einsätze zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung leisten.
Als Bewilligungsbehörde ist die Kantonspolizei für die Bewilligung von Kundgebungen aller Art zuständig. Sie stellt damit sicher, dass der öffentliche Raum nicht übermässig beansprucht wird, die vielfältigen Interessen an diesem Raum in ein Gleichgewicht gebracht werden und die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewahrt bleiben.
Die Bewilligung der Gesuche ermöglicht es der Polizei, mit den Gesuchstellenden in Kontakt zu treten und mit ihnen die Möglichkeiten zur Durchführung der Kundgebung abzusprechen. Daraus ergeben sich Auflagen, um ein Miteinander der verschiedenen Nutzergruppen in der Stadt zu ermöglichen.
Quelle der Polizeinachricht: Kanton Basel-Stadt

