Im Rahmen des Schwerpunktes «urbane Mobilität» führte die Kantonspolizei Bern zwei Wochen lang gezielte Kontrollen zur Sichtbarkeit von Fahrrädern und E-Bikes durch. Dabei wurden mehr als 2'600 Zweiräder überprüft. Die Kontrollen folgten anschliessend an eine vorgängige Präventionskampagne, welche ebenfalls für zwei Wochen durchgeführt wurde.
Die Resultate der Kontrollen zeigen, dass Lenkerinnen und Lenker von Zweirädern über die gesetzlichen Vorschriften mehrheitlich gut informiert sind und diese auch befolgen. Dadurch sind sie im Verkehr sichtbarer und schützen sich somit besser. Dennoch wurden Verstösse festgestellt, insbesondere in Tunneln und bei Dunkelheit. In diesem Zusammenhang wurden rund 160 Ordnungsbussen für nicht eingeschaltete oder nicht funktionierende Lichter ausgestellt. Weiter wurden mehr als 530 derselben Verstösse bei Personen unter 15 Jahren festgestellt.
Die Kantonspolizei Bern ruft die gesetzlichen Vorschriften zum Thema Sichtbarkeit in Erinnerung:
- Fahrräder müssen, wenn eine Beleuchtung erforderlich ist, mindestens mit einem nach vorn weiss und einem nach hinten rot leuchtenden, ruhenden Licht ausgerüstet sein. Die Lichter dürfen nicht blenden (E-Bikes müssen ihre Lichter immer eingeschaltet haben, auch am Tag).
- An Fahrrädern müssen mindestens nach vorne ein weisser und ein nach hinten ein roter Rückstrahler angebracht sein.
- Zwei Reflektoren pro Pedal.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorschriften weist die Kantonspolizei Bern darauf hin, dass die Sicherheit durch helle Kleidung, eine reflektierende Weste, einen Helm in heller Farbe und zusätzliches Fahrradzubehör wie Speichenreflektoren oder seitlich reflektierende Reifen, erhöht werden kann. Im Strassenverkehr sollte ausserdem vorausschauend und mit der nötigen Vorsicht gefahren werden.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo BE