Zehn der Schafe waren ausreichend mit Herdenschutzmassnahmen geschützt. Damit ist die gesetzlich festgelegte Schadensgrenze erreicht und der Kanton Bern erlässt eine Abschussbewilligung für einen einzelnen Wolf.
In der fraglichen Zeit waren in der Gegend mindestens zwei Wölfe aktiv. Nur einer der beiden hat nachweislich Herdenschutzmassnahmen überwunden. Aus diesem Grund gelten für den Abschuss folgende Auflagen:
Ein Abschuss darf nur in Zusammenhang mit einem Angriff auf eine Herde mit Schutzzaun erfolgen. Der Perimeter ist auf die Gemeinden Schwarzenburg, Rüschegg, Zimmerwald, Rüeggisberg, Niedermuhlern und direkt angrenzende Gemeinden beschränkt. Die Verfügung ist bis am 24. Februar 2023 befristet.
Gegen die Abschussverfügung können beschwerdeberechtigte Verbände Beschwerde führen. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung jedoch entzogen.
Quelle: Kanton Bern