Seit Anfang Dezember 2021 sind bei der Kantonspolizei Bern aus dem ganzen Kantonsgebiet, mehrheitlich aus Thun und Bern, rund 30 Meldungen zu versuchten «Schockanrufen» eingegangen. Rund die Hälfte der Meldungen ging am Dienstag, 14. Dezember 2021 aus Thun ein. Die Betrugsmasche sogenannter «Schockanrufe», die dem Enkeltrick sehr ähnlich ist, war bislang vorwiegend in Deutschland festzustellen. Nach bisherigen Erkenntnissen geben sich die Anrufer als Behörde – beispielsweise Polizei, Staatsanwaltschaft – oder als Anwälte aus und täuschen eine Notlage eines angeblichen Verwandten vor. Als Notlage wird ein schwerer Verkehrsunfall, ein Gefängnisaufenthalt aufgrund eines verursachten Verkehrsunfalls oder ein anderer tragischer Vorfall geltend gemacht. Das Geld werde für eine dringend erforderliche Behandlung respektive Operation, einen Spitalaufenthalt oder als Kaution für das beschuldigte Familienmitglied benötigt. Dabei werden die angerufenen Personen mit einer schockierenden Geschichte konfrontiert und mittels eindringlichen Geldforderungen massiv unter Druck gesetzt. In den meisten Fällen gingen die Angerufenen erfreulicherweise nicht auf die Forderungen der Täterschaft ein, sondern meldeten den Betrugsversuch der Polizei.
In einem Fall gelang es der unbekannten Täterschaft jedoch rund 40'000 Franken zu erbeuten. Ein Mann aus dem Raum Bern meldete der Kantonspolizei Bern am Mittwoch, 15. Dezember 2021, dass sich mehrere Anrufer als Polizei ausgegeben und erzählt hatten, dass ein Familienmitglied einen Unfall mit Fahrerflucht verursacht habe und nun Geld für eine Kaution benötige. In der Folge übergab er einer unbekannten Person das geforderte Bargeld. Die Täterschaft konnte bislang nicht identifiziert werden, die Ermittlungen sind im Gang.
Vor diesem Hintergrund mahnt die Kantonspolizei Bern zur Vorsicht und gibt folgende Verhaltenstipps:
- Seien Sie misstrauisch, wenn ein unbekannter Anrufer Geld von Ihnen fordert.
- Lassen Sie sich auch durch beunruhigende und dramatische Schilderungen nicht verunsichern.
- Hinterfragen Sie die Richtigkeit der Angaben und nehmen Sie umgehend selbst Kontakt mit Ihren Angehörigen auf.
- Geben Sie keine Details zu familiären oder finanziellen Verhältnissen bekannt.
- Übergeben Sie niemals Bargeld oder Schmuck an unbekannte Personen.
- Bedenken Sie, dass Schweizer Behörden keine Kautionen oder Vorauszahlungen für Spitalaufenthalte oder Operationen verlangen.
- Melden Sie verdächtige Anrufe umgehend der Polizei über die Notrufnummern 117 oder 112.