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Kanton Bern – Neue Regeln für automatische Fahrzeugfahndung

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ein Polizeiwagen der Berner Kantonspolizei ist von der Seite zu sehen. Das Fahrzeug zeigt das rote und gelbe Wappen von Bern.
Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Bern)

Im Kanton Bern soll die automatische Fahrzeugfahndung weiterhin möglich bleiben. Nach einem Bundesgerichtsurteil vom August 2026 plant die Regierung eine Anpassung des Polizeigesetzes. Auch der Umgang mit erfassten Fahrzeugdaten bleibt ein Thema.

Der Kanton Bern will die rechtlichen Grundlagen für die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung anpassen. Nach einem Bundesgerichtsurteil vom August 2026 soll eine Gesetzesänderung den weiteren Betrieb des Systems ermöglichen. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage an den Grossen Rat überwiesen.

Automatische Nummernschilderkennung soll rechtlich abgesichert werden

Bei der automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung (AFV) werden Kontrollschilder von Fahrzeugen automatisch erfasst und mit Fahndungsdaten abgeglichen. Damit kann die Polizei beispielsweise nach gesuchten Fahrzeugen suchen.
Nach einem Urteil des Bundesgerichts vom August 2026 besteht laut Berner Regierungsrat eine Regelungslücke im kantonalen Polizeirecht. Diese soll durch eine Teilrevision des Polizeigesetzes geschlossen werden. Damit sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um die automatische Fahrzeugfahndung zeitnah weiterzubetreiben.

Was passiert mit den erfassten Autokennzeichen?

Ein wichtiger Aspekt der automatisierten Fahrzeugüberwachung ist der Umgang mit den gesammelten Daten. Dabei wird zwischen sogenannten Treffern und Nicht-Treffern unterschieden. Ein Treffer entsteht, wenn ein erfasstes Kontrollschild mit einem entsprechenden Fahndungseintrag übereinstimmt. Bei Nicht-Treffern liegt keine solche Übereinstimmung vor.
Die aktuelle Gesetzesvorlage enthält jedoch keine neuen Bestimmungen zur Aufbewahrung und Auswertung von Nicht-Treffern. Auch die Erstellung von Bildaufnahmen bei Treffern wird vorerst nicht neu geregelt. Diese Fragen sollen im Rahmen einer späteren Teilrevision des Polizeigesetzes vertieft geprüft werden.

Was bedeutet die automatische Fahrzeugfahndung für Automobilisten?

Fährt ein Fahrzeug an einer entsprechenden Erfassungsanlage vorbei, kann dessen Kontrollschild automatisch gelesen und mit Fahndungsdaten abgeglichen werden. So kann die Polizei beispielsweise nach gesuchten Fahrzeugen fahnden.

Grosser Rat entscheidet voraussichtlich 2027

Der Regierungsrat hat die geplante Gesetzesanpassung bereits politischen Parteien und interessierten Kreisen zur Konsultation vorgelegt. Laut Regierungsrat wurde die grundsätzliche Stossrichtung einhellig begrüsst.
ls nächster Schritt wird sich der Grosse Rat voraussichtlich in seiner Frühlingssession 2027 mit der Vorlage befassen. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sind damit noch nicht beschlossen. Zunächst muss das Kantonsparlament über die vorgeschlagene Anpassung des Polizeigesetzes beraten.
Quelle der Nachricht: Kanton Bern – Sicherheitsdirektion

Kategorien:

Bern
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