Header Logo

Polizei

ticker

Aargau
Appenzell-Innerrhoden
Appenzell-Ausserrhoden
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Bern
Fribourg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St.Gallen
Thurgau
Tessin
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich
Fürstentum Liechtenstein
Internorm Banner
Canton Icon

Kanton Glarus – 276 Temposünder bei Kontrollen vor Schulen

Redaktion Polizeiticker Schweiz

Nächster ❯

Ein Rettungswagen fährt auf einer kurvigen Landstraße in einer grünen, ländlichen Umgebung. Auf der Straße ist eine rote Markierung mit dem Wort 'SCHULE' und einem Warnsymbol zu sehen.
Die Kantonspolizei kontrollierte verstärkt rund um Schulen und Kindergärten. (Bildquelle: Kantonspolizei Glarus)

Zum Schulbeginn führte die Kantonspolizei Glarus verstärkte Verkehrskontrollen rund um Schulen und Kindergärten durch. Von 6’279 gemessenen Fahrzeugen waren 276 zu schnell. Zudem empfiehlt die Polizei den Verzicht auf Elterntaxis.

Mit dem Schulbeginn am 10. August 2026 nahmen viele Kinder erstmals selbstständig am Strassenverkehr teil. Sie müssen sich dabei neu und oft ohne Begleitung im Verkehr zurechtfinden. Von den Fahrzeuglenkenden wird deshalb gegenüber Kindergarten- und Primarschulkindern besondere Aufmerksamkeit und Rücksichtnahme erwartet.
Die Kantonspolizei Glarus führte deshalb während der ersten Schulwochen verstärkte Kontrollen und Präsenz rund um Schulhäuser und Kindergärten in allen drei Gemeinden durch.
Im Rahmen der kantonsübergreifenden Schwerpunktaktion wurden im Kanton Glarus wäh-rend 43 Kontrollstunden 6’279 Fahrzeuge gemessen. 276 davon waren zu schnell unterwegs. Während die meisten Fälle im Ordnungsbussenverfahren erledigt werden konnten, musste gegen fünf Personen rapportiert werden. Die höchsten gemessenen Geschwindigkeiten in-nerorts betrugen 76 km/h bei erlaubten 50 km/h, 55 km/h bei erlaubten 40 km/h und 52 km/h bei erlaubten 30 km/h.
Während insgesamt 45,5 Stunden war die Kantonspolizei zudem an Schulwegen präsent. Dabei wurden unter anderem Verstösse gegen die Gurtentragpflicht, unlesbare Kontrollschilder, die Verwendung des Mobiltelefons während der Fahrt und Lernfahrten ohne L-Schild festgestellt. Fünf Jugendliche werden wegen Fahrens eines E-Trottis vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters verzeigt. Zwei weitere Verzeigungen betreffen nicht vorschriftsgemässe Mofas.
Die Kantonspolizei Glarus erinnert insbesondere an die Regel «Rad steht – Kind geht». Kinder lernen, die Strasse erst zu überqueren, wenn ein Fahrzeug vollständig angehalten hat. Fahrzeuglenkende sollen deshalb direkt vor dem Fussgängerstreifen vollständig anhalten und auf vorgängige Handzeichen verzichten.
Auch die Eltern können zur Sicherheit beitragen. Die Kantonspolizei empfiehlt, auf Elterntaxis möglichst zu verzichten. Sie führen zu zusätzlichem Verkehr vor den Schulhäusern und können insbesondere auf Trottoirs und bei Parkiermanövern zu gefährlichen Situationen führen. Kinder sollen ihren Schulweg selbstständig erleben und dabei lernen, sich sicher im Verkehr zu bewegen. Wird ausnahmsweise das Auto benutzt, ist für jedes Kind ein geeigneter Kindersitz zu verwenden.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo GL

Kategorien:

Glarus
Verkehr

Nächster ❯

glarus