Das Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus hat Anfang Oktober 2022 beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein Gesuch für die Regulierung des Kärpf-Wolfsrudels eingereicht. Das Gesuch wurde mit den bisher festgestellten Nutztierrissen begründet. Insgesamt werden dem Rudel 50 Schafrisse zugeschrieben, weitere 14 Tiere blieben nach den Angriffen vermisst. Das BAFU hat dem Gesuch nun zugestimmt.
Regulierung
Gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen hat die Regulierung von Wolfsrudeln über die Jungtiere zu erfolgen, wobei maximal die Hälfte der nachgewiesenen Jungen erlegt werden darf. Vom Kärpfrudel sind 2022 fünf Jungwölfe mit Jahrgang 2022 bekannt, somit dürfen zwei Tiere geschossen werden. Die Abschüsse, welche nicht in eidgenössischen Jagdbanngebieten ausgeführt werden dürfen, sollen die Elterntiere und ihre Jungen künftig von den Menschen und ihren Nutztieren fernhalten. Das bedeutet, die Abschüsse sollten in der Nähe von Siedlungen und/oder Nutztierherden stattfinden, sodass die überlebenden Wölfe solche Orte künftig meiden. Dies dürfte erst im Winter möglich sein, wenn der Schnee die Wildtiere und damit auch die Wölfe in die Tallagen drängt.
Nutztierrisse trotz Schutzmassnahmen
Während der vergangenen Alpsaison kam es im Kanton Glarus zu zahlreichen Wolfsangriffen auf Nutztierherden. Seit Mai 2022 wurden 106 Nutztiere getötet oder gelten als vermisst. Es waren Schafe und Ziegen betroffen, Angriffe oder Verluste bei Rindern sind nicht bekannt. Die Schäden wurden durch das Kärpfrudel und durch Einzelwölfe oder Wolfspaare verursacht. Einer dieser Einzelwölfe wurde aufgrund einer kantonalen Abschussverfügung am 13. August 2022 durch die Wildhut erlegt. Trotz grossen Anstrengungen und Schutzmassnahmen auf den Alpen, z. b. durch eine Einpferchung der Tiere in der Nacht, kam es zu weiteren Schäden.
Von den 50 durch das Kärpf-Wolfsrudel getöteten Schafen waren 10 geschützt, 1 Schaf war ungeschützt, die restlichen 39 Tiere wie auch die vermissten Schafe befanden sich auf einer Alp, wo ein Schutz derzeit als nicht zumutbar gilt. Das BAFU fordert den Kanton auf, die Bewirtschaftung der derzeit als nicht zumutbar schützbar geltenden Alpen zu prüfen und dem Bund zu melden, damit der Schaden durch Wolfsangriffe in der kommenden Alpsaison möglichst reduziert werden kann.
Quelle: Kanton Glarus