Glarus

Kanton Glarus - Restaurantterrassen in den Skigebieten müssen ab 1. März 2021 geschlossen bleiben!

Im Kanton Glarus müssen die Restaurantterrassen in den Skigebieten ab dem 1. März geschlossen werden.
Im Kanton Glarus müssen die Restaurantterrassen in den Skigebieten ab dem 1. März geschlossen werden. (Bildquelle: polizeiticker.ch)

Es darf von Take Away-Betrieben konsumiert werden, die Terrassen der Restaurants in Skigebieten dürfen aber nicht mehr genutzt werden

Der Kanton Glarus passt seine Praxis zu den Sitzgelegenheiten in den Aussenbereichen von Take-Away-Betrieben in den Skigebieten an. Restaurantterrassen dürfen vorläufig nicht mehr genutzt werden.

Der Kanton Glarus passt seine bisherige Praxis betreffend das Angebot von Sitzgelegenheiten zum Konsum von im Take-Away bezogenen Speisen und Getränken in den Skigebieten der bundesrätlichen Auslegung an. Diese sind unabhängig der Lage der Betriebe bis auf Weiteres unzulässig.

Den Betrieben wird eine Frist zur Umsetzung bis am Sonntag, 28. Februar 2021, 17.00 Uhr, gewährt.