Wegen der anhaltenden Trockenheit und hohen Temperaturen verbietet der Kanton Glarus bis auf Weiteres Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern in Tallagen. Damit sollen insbesondere Wasserlebewesen vor den Folgen der geringen Wassermengen und steigenden Wassertemperaturen geschützt werden.
Aufgrund der anhaltenden
Trockenheit und der hohen Temperaturen hat der
Kanton Glarus die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern in Tallagen bis auf Weiteres verboten. Ausgenommen bleibt die
Wasserentnahme im Rahmen des einfachen Gemeingebrauchs. Mit der Maßnahme sollen insbesondere die Wasserlebewesen geschützt werden.
Seit Monaten ist im Kanton Glarus kaum Regen gefallen. Gleichzeitig halten die außergewöhnlich hohen Temperaturen an. Die Folge sind ausgeprägte Trockenheit, tiefe Grundwasserstände und sehr geringe Wassermengen in Bächen und Flüssen.
Steigende Wassertemperaturen gefährden Fische
Die Situation wird für die Lebewesen in den
Gewässern zunehmend problematisch. Durch die geringe Wassermenge, intensive Sonneneinstrahlung und die hohen Temperaturen erwärmt sich das Wasser in Flüssen und Seen zusätzlich.
Insbesondere kälteliebende Fischarten sind an derart hohe Wassertemperaturen nicht angepasst. Im schlimmsten Fall kann es deshalb zu Fischsterben kommen.
Wasserentnahme bis auf Weiteres verboten
Nach der kantonalen Gesetzgebung ist für die Entnahme von Wasser aus einem Oberflächengewässer grundsätzlich eine Bewilligung erforderlich. Eine Ausnahme bildet der einfache Gemeingebrauch.
Aufgrund der aktuellen Trockenheit werden entsprechende Bewilligungen derzeit nicht erteilt. Damit ist die Wasserentnahme aus allen betroffenen Oberflächengewässern bis auf Weiteres verboten.
Ausnahmen für Linthkanal, Escherkanal und Walensee
Vom Verbot ausgenommen sind mögliche Wasserentnahmen aus dem Linthkanal, Escherkanal und Walensee sowie im Sömmerungsgebiet.
Für Entnahmen aus dem Linthkanal und Escherkanal kann eine kostenpflichtige Bewilligung bei der Linthverwaltung beantragt werden. Für Wasserentnahmen aus dem Walensee ist eine Bewilligung der Abteilung Umweltschutz und Energie des Kantons erforderlich.
Was ist Gemeingebrauch?
Als einfacher Gemeingebrauch im Sinne des Gesetzgebers gilt die Entnahme von Wasser, welches in kleinen Mengen und einfachen Mitteln, also z.B. mit Eimern oder Giesskannen, dem Gewässer entnommen wird.
Sobald technische Hilfsmittel, wie z.B. Pumpen, verwendet werden, gilt die Entnahme nicht mehr als Gemeingebrauch und ist bewilligungspflichtig.
Quelle der Nachricht: Kanton Glarus – Departement Bau und Umwelt