Allgemeiner Alarm
Der «Allgemeine Alarm» wird um 13.30 Uhr ausgelöst. Die Auslösung der Sirenen erfolgt über eine Fernsteuerung der Einsatzleitzentrale der Kantonspolizei in Chur. Beim «Allgemeinen Alarm» handelt es sich um einen regelmässigen auf- und absteigenden Ton von einer Minute Dauer. Dieser Alarm wiederholt sich innerhalb von fünf Minuten ein zweites Mal. Die Bevölkerung muss keine Massnahmen ergreifen.
Um 13.45 Uhr werden sämtliche Sirenen nochmals von den Gemeinden per Handauslösung vor Ort ausgelöst.
Wasseralarm
Der «Wasseralarm» wird im Einzugsgebiet von Stauanlagen um 14.15 und 15.00 Uhr ausgelöst. Es handelt sich um einen regelmässigen unterbrochenen tiefen Ton von sechs Minuten. Die Bevölkerung muss keine Massnahmen ergreifen. Die Fluchtpläne bei Wasseralarm sind bei den Gemeinden, die sich im Abflussgebiet von Stauanlagen befinden, einsehbar.
Was gilt bei einem echten Sirenenalarm?
Wenn der Allgemeine Alarm ausserhalb eines angekündigten Sirenentests ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören oder sich über die Alertswiss-Kanäle zu informieren, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der Wasseralarm bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen.
Meldung via Alertswiss-App
Parallel zur Auslösung des Allgemeinen Sirenenalarms wird am 7. Februar 2024 von jedem Kanton eine Meldung der Stufe Information via Alertswiss-App ausgelöst. Die Meldung der Stufe Information löst keinen Sirenenton auf dem Smartphone aus, wie das bei einer Meldung der Stufe Alarm der Fall wäre.
Quelle der Polizei News heute: Kapo GR