Jugendschutz im Gastgewerbegesetz
Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Jugendliche ist gesetzlich geregelt. Bier, Wein und Apfelwein dürfen an unter 16-jährige sowie Alcopops, Spirituosen und Aperitif-Getränke an unter 18-jährige nicht verkauft werden.
Restaurationsbetriebe, Verkaufslokale und Veranstalter von Einzelanlässen (Festwirtschaften und Verkaufsstände) sind für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und des Jugendschutzes verantwortlich. Die Luzerner Polizei kontrolliert die gesetzlichen Vorgaben mittels Alkoholtestkäufen. Jugendliche Testpersonen in Begleitung von Fachpersonen versuchen in zufällig ausgewählten Verkaufsstellen alkoholische Getränke zu erwerben. Bei gesetzeswidrigem Verkaufsverhalten werden Nachkontrollen durchgeführt. Werden die Jugendschutzbestimmungen wiederholt verletzt, müssen die Verantwortlichen mit verwaltungsrechtlichen Massnahmen rechnen. Die Testkäufe dienen dem Zweck, die bisherige Verkaufspraxis nachhaltig zu verbessern und die Jugendlichen vor missbräuchlichem Alkoholkonsum zu schützen.
Quelle: Luzerner Polizei