Luzern

Kanton Luzern - Covid-19-Massnahmen verlängert!

Kanton Luzern verlängert Covid-19-Massnahmen (Symbolbild)
Kanton Luzern verlängert Covid-19-Massnahmen (Symbolbild) (Bildquelle: Kanton Nidwalden)

Aufgrund der Anpassungen der Covid-19-Verordnung des Bundes vom 13. Januar 2021 hat

das Gesundheits- und Sozialdepartement die vom Regierungsrat zusätzlich in der kantonalen Covid-19-Verordnung (VCov19; SRL Nr. 835a) getroffenen kantonalen Massnahmen vorerst ebenfalls bis am 28. Februar 2021 verlängert.

Nachdem die «Homeoffice-Pflicht» neu durch den Bund erfolgt, wurde die entsprechende Bestimmung der kantonalen Verordnung aufgehoben.

Für die Schulen gelten im Kanton Luzern weiterhin die aktuellen Rahmenschutzkonzepte.