das Gesundheits- und Sozialdepartement die vom Regierungsrat zusätzlich in der kantonalen Covid-19-Verordnung (VCov19; SRL Nr. 835a) getroffenen kantonalen Massnahmen vorerst ebenfalls bis am 28. Februar 2021 verlängert.
Nachdem die «Homeoffice-Pflicht» neu durch den Bund erfolgt, wurde die entsprechende Bestimmung der kantonalen Verordnung aufgehoben.
Für die Schulen gelten im Kanton Luzern weiterhin die aktuellen Rahmenschutzkonzepte.