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Kanton Obwalden OW - Serie von Sprayereien geklärt

Kantonspolizei Obwalden

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Kanton Obwalden OW - Serie von Sprayereien geklärt

Die Kantonspolizei Obwalden hat im Sommer 2016 einen mutmasslichen Sprayer festgenommen. Dieser hat in wechselnder Zusammensetzung mit weiteren Personen diverse Gebäude und Bahnwagen mit Sprayereien verunreinigt. Dabei wurden Schäden im Umfang von mehreren 10'000 Franken verursacht. Die Untersuchung führt die Staatsanwaltschaft Obwalden.

Eine vorerst unbekannte Täterschaft versprayte zwischen Frühjahr 2014 und Sommer 2016 im Kanton Obwalden verschiedene Objekte. Dies vor allem im Bereich der Bahngeleise der Zentralbahn und der Autostrasse A8.
Hausdurchsuchung durchgeführt
Im Rahmen der Ermittlungen ergab sich ein dringender Verdacht gegen einen im Kanton Obwalden wohnhaften, 23-jährigen Mann. Darauf wurde am Wohnort des Tatverdächtigen im Sommer 2016 eine Hausdurchsuchung durchgeführt, wobei umfangreiche Sprayutensilien sowie Datenträger sichergestellt werden konnten. Aufgrund der sichergestellten Beweise wurde er durch die Verfahrensleitung für mehrere Wochen in Untersuchungshaft genommen. Der Mann ist weitgehend geständig.
Die Schadenssumme beläuft sich allein im Kanton Obwalden auf über 40'000 Franken. Da der Sprayer aufgrund der Ermittlungen auch in weiteren Kantonen sowie im grenznahen Ausland gleichgelagerte Delikte beging, dürfte der Gesamtschaden jedoch beträchtlich höher liegen.
Weitere Beschuldigte ermittelt
Im Zug der grossen Ermittlungen, auch in Zusammenarbeit mit weiteren Polizeistellen im In- und Ausland, wurden vier weitere, nicht in Obwalden wohnhafte Beschuldigte eruiert. Diese kommen ebenfalls für umfangreiche Sachbeschädigungen, vorwiegend in anderen Kantonen, in Frage. Während einer dieser mutmasslichen Täter an die Staatsanwaltschaft Obwalden verzeigt wird, sind die Ermittlungen in den weiteren Fällen noch nicht abgeschlossen.
Die Kantonspolizei Obwalden bittet die Bevölkerung Feststellungen im Zusammenhang mit Sprayerei, beispielsweise sich verdächtig verhaltende Personen bei Fassaden oder entlang von Bahngeleisen und Strassenanlagen, zu melden.

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