Schaffhausen

Kanton Schaffhausen - Fahrfähigkeitskontrollen der Polizei

Im Kanton Schaffhausen wurden Kontrollen durch die Polizei ausgeführt. (Symbolbild)
Im Kanton Schaffhausen wurden Kontrollen durch die Polizei ausgeführt. (Symbolbild) (Bildquelle: Schaffhauser Polizei)

Von Montag (29.11.2021) bis Sonntag (12.12.2021) hat die Schaffhauser Polizei im Rahmen einer koordinierten Aktion auf dem ganzen Kantonsgebiet Fahrfähigkeitskontrollen durchgeführt. Bei insgesamt 188 kontrollierten Fahrzeugen wurde neunmal der Lenkerin oder dem Lenker die Weiterfahrt untersagt. Im Kontrollzeitraum ereigneten sich zudem zwei Verkehrsunfälle in Zusammenhang mit Alkohol-, Betäubungsmittel oder Medikamenteneinfluss.

Zwischen Montag (29.11.2021) und Sonntag (12.12.2021) führte die Schaffhauser Polizei auf dem gesamten Schaffhauser Kantonsgebiet zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten intensive Verkehrskontrollen in Bezug auf die Fahrfähigkeit durch. Diese fanden im Rahmen einer koordinierten Fahrfähigkeitskontroll-Aktion des European Roads Policing Network (ROADPOL) sowie des Ostschweizerischen Polizeikonkordats statt.

Insgesamt wurden rund 188 Personen und ihre Fahrzeuge kontrolliert. Aufgrund von Fahren unter Alkoholeinfluss wurde drei Personen die Weiterfahrt untersagt. Einer weiteren Fahrzeuglenkerin wurde der Führerausweis auf der Stelle durch die Polizisten abgenommen (Alkohol-Messwert von über 0,4 mg/L bzw. 0,8 Promille). Fünf Fahrzeuglenkern wurden durch die Polizei - wegen Missbrauch von Alkohol-, Betäubungsmitteln oder Medikamenten - als fahrunfähig eingestuft, worauf durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen jeweils eine Blut- und Urinabnahme verfügt und durch die Schaffhauser Polizei der Führerausweis ebenfalls eingezogen wurde.

Im Kontrollzeitraum ereigneten sich im Kanton Schaffhausen zudem zwei Verkehrsunfälle, wobei ein Unfallfahrzeug jeweils in fahrunfähigem Zustand gelenkt worden war.

Die fehlbaren LenkerInnen werden sich vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen, Abteilung Verkehr, verantworten müssen.

Quelle: Schaffhauser Polizei