Am vergangenen Wochenende erhielt ein im Kanton Schaffhausen wohnhafter Mann eine E-Mail, die angeblich vom Bundesamt für Polizei (fedpol) stammt. In der E-Mail wurde dem Mann mitgeteilt, dass gegen ihn mehrere Gerichtsverfahren, unter anderem wegen Kinderpornografie, Cyberpornografie und sexueller Handlungen, hängig seien.
Ihm drohe deswegen eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren sowie eine Geldstrafe von bis zu 75'000.- Franken. Der Mann solle sich – so die Aufforderung – per E-Mail Gehör verschaffen, in dem er seine Begründungen innerhalb von 72 Stunden schriftlich niederlege. Komme er der Aufforderung nicht nach, würde man sich an die Staatsanwaltschaft richten, die einen Haftbefehl erlassen werde. Der Mann erkannte den Betrug rechtzeitig, meldete den Vorfall der Schaffhauser Polizei und reagierte nicht auf die E-Mail.
Aufgrund der Absender-Adresse oder auch weil der Mann nicht mit seinem Namen abgeschrieben wurde, ist klar, dass der unbekannte Verfasser mit dieser E-Mail versuchen wollte, das Vertrauen des Mannes zu gewinnen und ihn im Anschluss höchstwahrscheinlich zu betrügen.
Die Schaffhauser Polizei rät bei E-Mails mit unbekanntem Absender zur äussersten Vorsicht. Man sollte auch nicht aus Neugierde versuchsweise auf solche E-Mails antworten oder auf Links in der E-Mail klicken. Die Täter sind psychologisch geschult. Es besteht die Gefahr, dass man sich doch in eine Betrugsmasche einspannen lässt. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des fedpols.
Quelle der Polizeinachricht: SHPOL