Der Kanton Solothurn stuft die Waldbrandgefahr von Stufe 5 auf Stufe 4 zurück. Damit wird das absolute Feuerverbot im Siedlungsgebiet aufgehoben. Im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern bleibt Feuer weiterhin verboten – auch das grundsätzliche Feuerwerksverbot gilt weiter.
Für den Kanton Solothurn ist die Waldbrand-Gefahrenstufe von 5 (sehr gross) auf 4 (gross) zurückgestuft worden. Damit zusammenhängend wird das seit dem 30. Juli 2026 gültige, absolute Feuerverbot im Freien aufgehoben.
Aber Achtung: Die Aufhebung betrifft ausschliesslich das Feuern im Siedlungsgebiet. Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern bleibt weiterhin bestehen, ebenso das grundsätzliche Feuerwerksverbot.
Nach einer aktuellen Lagebeurteilung durch die Solothurnische Gebäudeversicherung, das Amt für Wald, Jagd und Fischerei, den Kantonalen Führungsstab sowie die Polizei Kanton Solothurn wird die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn von der Gefahrenstufe 5 («sehr gross») auf die Gefahrenstufe 4 («gross») zurückgestuft. Damit zusammenhängend wird das bisher geltende absolute Feuerverbot im Siedlungsgebiet aufgehoben.
Aber Achtung: Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern bleibt weiterhin bestehen, ebenso das grundsätzliche Feuerwerksverbot.
Aufgrund der nach wie vor akuten Trockenheit wird die Bevölkerung gebeten, das Feuer- und Feuerwerksverbot gemäss nachfolgender Allgemeinverfügung der Kommandantin der Polizei Kanton Solothurn konsequent einzuhalten. Die Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Quelle der Polizeinachricht: Kantonspolizei Solothurn

