Kanton Solothurn verschärft Einschränkungen bei Wasserentnahmen
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Wegen der anhaltenden Trockenheit dürfen Gewässer im Kanton Solothurn ab sofort nur noch zur Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen genutzt werden. Für private Wasserentnahmen gilt ein Verbot.
Der Kanton Solothurn hat die Einschränkungen für Wasserentnahmen aus öffentlichen Oberflächengewässern verschärft. Grund sind die anhaltende Trockenheit und die weiter sinkenden Abflussmengen.
Ab sofort sind Wasserentnahmen nur noch zur Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen erlaubt. Wasserentnahmen für andere Zwecke sind nicht mehr gestattet. Eine Ausnahme bildet die Aare, die weiterhin genügend Wasser führt.
An Tagen mit Temperaturen über 25 Grad darf ausschliesslich zwischen 20 Uhr abends und 10 Uhr am folgenden Morgen bewässert werden. Bei einzelnen Bächen dürfen Landwirtschaftsbetriebe das Wasser nur noch abwechselnd entnehmen. Das Amt für Umwelt informiert die betroffenen Betriebe laufend über die geltenden Einschränkungen.
Die Wetterprognosen lassen in den kommenden Tagen keine ergiebigen Niederschläge erwarten. Das Bau- und Justizdepartement beobachtet die Lage weiter und behält sich zusätzliche Massnahmen vor.
Wasserentnahmen aus öffentlichen Gewässern sind grundsätzlich bewilligungspflichtig. Ausgenommen bleibt lediglich der Gemeingebrauch, etwa das Schöpfen kleiner Wassermengen mit Giesskanne oder Eimer. Das Abpumpen von Wasser für private Zwecke ist verboten.
Quelle der Mitteilung: Kanton Solothurn

