Beide Geschädigte erhielten einen sogenannten Schockanruf von angeblichen Mitarbeitenden von Strafverfolgungsbehörden. Das Vorgehen war in beiden Fällen identisch. Die unbekannten Täterschaft gab sowohl der 60-Jährigen als auch dem 76-Jährigen gegenüber an, dass deren Tochter einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe. In der Folge müsse nun eine Kaution bezahlt werden. Die beiden Geschädigten wurden aufgefordert unter anderem hohe Geldsummen oder Schmuck angeblichen Angehörigen von Strafverfolgungsbehörden zu übergeben. Dieser Aufforderung kamen beide nach. Die Kantonspolizei St.Gallen hat Ermittlungen eingeleitet.
Nach wie vor werden immer wieder Betrugsversuche von falschen Polizistinnen und Polizisten festgestellt. Oftmals kommen die Betrüger damit zum Erfolg.
Die Kantonspolizei St.Gallen warnt vor solchen Anrufen und rät folgendes:
- Die Polizei und andere Institutionen der Strafverfolgungsbehörden verlangen von Ihnen niemals Geld, Schmuck oder andere Gegenstände zur Aufbewahrung.
- Ebenso verlangen die Strafverfolgungsbehörden von Ihnen niemals eine Kaution nach einem angeblichen Verkehrsunfall von Angehörigen.
- Im Verdachtsfall melden Sie sich bei einer Polizeistation in Ihrer Nähe oder beim Notruf 117.
- Machen Sie fremden Anrufenden gegenüber keine Angaben über Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse.
- Übergeben Sie unbekannten Personen niemals Bargeld und Wertsachen.
- Warnen Sie Bekannte und Verwandte.
Quelle: Kantonspolizei St. Gallen