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Kanton St.Gallen – 40 Verstösse gegen absolutes Feuerverbot

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ein verkohlter Bodenabschnitt in einem Wald zeigt Spuren eines vergangenen Brandes zwischen Bäumen. Der Boden ist schwarz und von verbrannten Ästen umgeben.
Ein nicht vollständig gelöschtes Feuer führte in Schmerikon zu einem Flurbrand. (Bildquelle: Kantonspolizei Sankt Gallen)

Die Kantonspolizei St.Gallen hat seit Inkrafttreten des absoluten Feuerverbots rund 40 Verstösse festgestellt. Mehrere Brände mussten von Feuerwehren gelöscht werden, mehrere Personen wurden angezeigt.

Seit Freitag, 17. Juli 2026, gilt im ganzen Kanton St.Gallen ein absolutes Feuerverbot. Das heisst, es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen, auch nicht im eigenen Garten.
Seit diesem Zeitpunkt hat die Kantonspolizei St.Gallen im ganzen Kantonsgebiet rund 40 Verstösse gegen das Feuerverbot festgestellt. Es wurden wiederholt Feuer im Freien oder im Wald entfacht sowie Holzkohlegrills oder Feuerschalen benutzt. Die Fehlbaren wurden ermahnt oder zur Anzeige gebracht.
Die Wälder und die Natur sind trotz der bisherigen Niederschläge so trocken, dass weiterhin eine hohe Gefahr von Flur- und Waldbränden besteht. Schon ein kleiner Funke kann grosse und unberechenbare Brände entfachen. In Niederwil beispielsweise geriet ein Feuer im Wald ausser Kontrolle, sodass die Feuerwehr alarmiert werden musste, um ein weiteres Übergreifen des Feuers zu verhindern. Die 47-jährige Verursacherin wurde angezeigt.
Ein steiler Hang mit verkohltem Boden zeigt die Nachwirkungen eines kleinen Feuers. Einige Pflanzen sind noch intakt, während andere Spuren von Brandschäden aufweisen.
Beim Verbrennen von geschnittenem Gras geriet in Kirchberg der Boden in Brand. (Bildquelle: Kantonspolizei Sankt Gallen)
Auch in Schmerikon, Kirchberg und Uznach musste die Feuerwehr aufgeboten werden. In Schmerikon kam es aufgrund eines zuvor entfachten und nicht vollständig gelöschten Feuers zu einem Flurbrand, in Uznach geriet aus noch unbekannten Gründen ein Baumstrunk in Brand. In Kirchberg entzündete ein Mann geschnittenes Gras, wodurch der Boden in Brand geriet. Auch er wurde angezeigt.
Ein abgebranntes Lagerfeuer in einer Waldlichtung mit umgestürzten Baumstämmen und verbranntem Boden.
Ein Feuer geriet in Niederuzwil ausser Kontrolle und löste einen Feuerwehreinsatz aus. (Bildquelle: Kantonspolizei Sankt Gallen)
Das Feuerverbot wird im Rahmen der normalen Patrouillentätigkeit sowie bei entsprechenden Meldungen kontrolliert. Oberstes Ziel ist dabei die Gefahrenabwehr und die Verhinderung von Wald- und Flächenbränden. Bei einer Missachtung drohen Bussen. In der Regel werden fehlbare Personen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen angezeigt, welche über die entsprechende Strafe entscheidet. Bei Uneinsichtigkeit wird konsequent eingeschritten.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo SG

Trotz Gewitter: Der Boden hat noch immer Durst

Nach längeren Trockenphasen können Böden «hydrophob», also wasserabweisend, werden. Fällt dann innert kurzer Zeit viel Regen, versickert nur ein Teil des Wassers. Der Rest fliesst oberflächlich ab.
Um die Trockenheit nachhaltig zu lindern, braucht es vor allem regelmässigen Regen, der möglichst grossflächig fällt. Entscheidend ist nicht nur die Menge, sondern auch, wie schnell das Wasser fällt: Erst langsamer und länger anhaltender Regen kann die tieferen Bodenschichten wieder genügend anfeuchten. Eine solche Wetterlage ist vorerst nicht in Sicht.
Quelle: SRF Meteo

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