Der Kanton St.Gallen ruft wegen der anhaltenden Trockenheit zum Wassersparen auf. In weiten Teilen gilt Gefahrenstufe 4. Wasserentnahmen werden weiter eingeschränkt und das Feuerverbot in Wald und Waldesnähe bleibt bestehen.
Die Trockenheit im Kanton St.Gallen hat weiter zugenommen. In weiten Teilen des Kantons gilt neu die Gefahrenstufe 4 («grosse Gefahr»). Die Wasserstände in Fliessgewässern und Seen sind sehr tief, mehrere kleinere Fliessgewässer sind bereits trockengefallen. Die Versorgung mit Trinkwasser ist überall gewährleistet.
Der Kanton appelliert an Bevölkerung, Landwirtschaft und Gewerbe, sorgsam mit Wasser umzugehen:
- Bewässern Sie Grün- und Rasenflächen möglichst nicht.
- Giessen Sie Gärten nur gezielt und sparsam, idealerweise frühmorgens oder abends – nach Möglichkeit mit Regenwasser.
- Reinigen Sie Fahrzeuge und Plätze nicht mit Trinkwasser.
- Verzichten Sie auf das Befüllen und Nachfüllen von Swimmingpools.
Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern sind auf dem gesamten Kantonsgebiet ohne Bewilligung untersagt (ausgenommen Bodensee, Walensee, Zürichsee und Alpenrhein). Bewilligte Entnahmen aus verschiedenen Fliessgewässern werden bis auf Widerruf entzogen; die Betroffenen werden direkt angeschrieben.
Zum Schutz der Fische ist das Betreten besonders sensibler, vor Ort signalisierter Gewässerabschnitte vorübergehend untersagt – dies gilt auch für mitgeführte Tiere.
In Wald und Waldesnähe (200 Meter) gilt weiterhin ein Feuerverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet.
Quelle der Nachricht: Gemeinde St. Margrethen

