Tessin

Kanton Tessin – Drei Fahrer wegen Raserdelikten angezeigt

(Symbolbild)
(Symbolbild) (Bildquelle: Polizei)

Im Tessin wurden drei Männer wegen massiver Geschwindigkeitsüberschreitungen von der Polizei als Verkehrsrowdys angezeigt. Mit bis zu 193 km/h auf Autobahnen und innerorts 118 km/h gefährdeten sie andere massiv. Zwei Schweizern wurde der Führerausweis entzogen, einem Italiener ein Fahrverbot für die Schweiz auferlegt.

Der erste Fall ereignete sich am 17.05.2025, als kurz vor 20.30 Uhr auf der A2 in Richtung Süden im Gebiet von Balerna ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 193 km/h fuhr, obwohl die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h beträgt. Die sofortigen Ermittlungen der Kantonspolizei ermöglichten es, die Identität des Fahrers festzustellen. Es handelt sich um einen 46-jährigen italienischen Staatsbürger mit Wohnsitz in Italien.

Ein zweiter Fall wurde am 02.07.2025 kurz vor 17 Uhr auf der Via Riva Cantonetto im Gebiet von Gentilino festgestellt, wo ein 22-jähriger Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz in Lugano angehalten wurde. Der junge Mann fuhr mit einem Motorrad mit einer Geschwindigkeit von 110 km/h, obwohl die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt.

Ein dritter Fall wurde am 04.07.2025 kurz vor 4 Uhr auf dem Gebiet von Airolo festgestellt. Ein 26-jähriger Schweizer Autofahrer mit Wohnsitz in Lugano wurde auf der Via San Gottardo in Richtung Pass mit einer Geschwindigkeit von 118 km/h angehalten, wo die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt.

Die drei Fahrer wurden wegen schwerer Verstösse gegen das Bundesgesetz über den Strassenverkehr bei der Staatsanwaltschaft als Verkehrsrowdys angezeigt. Dem 46-Jährigen wurde ein Fahrverbot in der Schweiz auferlegt, während dem 22-Jährigen und dem 26-Jährigen der Führerschein entzogen wurde.

Es sei daran erinnert, dass überhöhte Geschwindigkeit nach wie vor eine der Hauptursachen für Unfälle mit schweren und/oder tödlichen Folgen ist. Daher wird erneut an die Fahrer appelliert, die Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Schutz ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer einzuhalten.

Quelle der Polizeinachricht: Kapo TI