Der erste Fall ereignete sich am 17.05.2025, als kurz vor 20.30 Uhr auf der A2 in Richtung Süden im Gebiet von Balerna ein Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 193 km/h fuhr, obwohl die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h beträgt. Die sofortigen Ermittlungen der Kantonspolizei ermöglichten es, die Identität des Fahrers festzustellen. Es handelt sich um einen 46-jährigen italienischen Staatsbürger mit Wohnsitz in Italien.
Ein zweiter Fall wurde am 02.07.2025 kurz vor 17 Uhr auf der Via Riva Cantonetto im Gebiet von Gentilino festgestellt, wo ein 22-jähriger Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz in Lugano angehalten wurde. Der junge Mann fuhr mit einem Motorrad mit einer Geschwindigkeit von 110 km/h, obwohl die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt.
Ein dritter Fall wurde am 04.07.2025 kurz vor 4 Uhr auf dem Gebiet von Airolo festgestellt. Ein 26-jähriger Schweizer Autofahrer mit Wohnsitz in Lugano wurde auf der Via San Gottardo in Richtung Pass mit einer Geschwindigkeit von 118 km/h angehalten, wo die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h beträgt.
Die drei Fahrer wurden wegen schwerer Verstösse gegen das Bundesgesetz über den Strassenverkehr bei der Staatsanwaltschaft als Verkehrsrowdys angezeigt. Dem 46-Jährigen wurde ein Fahrverbot in der Schweiz auferlegt, während dem 22-Jährigen und dem 26-Jährigen der Führerschein entzogen wurde.
Es sei daran erinnert, dass überhöhte Geschwindigkeit nach wie vor eine der Hauptursachen für Unfälle mit schweren und/oder tödlichen Folgen ist. Daher wird erneut an die Fahrer appelliert, die Geschwindigkeitsbegrenzungen zum Schutz ihrer eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer einzuhalten.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo TI