Während der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2026 vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 rechnet die Polizei mit Public Viewings, Fanansammlungen und Autokorsos. Feiern werden grundsätzlich toleriert, solange Sicherheit, öffentliche Ordnung und die Nachtruhe nicht beeinträchtigt werden.
Die Spiele, die vom 11. Juni bis 19. Juli in Nordamerika stattfinden, werden in der Schweiz Momente des Zusammenkommens und Feierns hervorrufen, die Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, Ordnung und den Verkehr haben können.
An Orten, an denen mit einem erheblichen Zustrom von Menschen zu rechnen ist, insbesondere bei den genehmigten Public Viewings und in deren unmittelbarer Umgebung, wird eine angemessene Präsenz der Polizei und, sofern vorgesehen, von privatem Sicherheitspersonal gewährleistet.
Angesichts des Spielplans und der Anstosszeiten zahlreicher Begegnungen ist davon auszugehen, dass es auch in den Abend- und Nachtstunden zu spontanen Begeisterungsbekundungen seitens der Fans kommen wird.
Versammlungen, Autokorsos, das Betätigen von Hupen, Gesänge und Feierlichkeiten werden in der Zeit unmittelbar nach Spielende grundsätzlich toleriert, sofern sie die Sicherheit von Personen nicht gefährden, den Strassenverkehr nicht wesentlich beeinträchtigen und keine übermässigen Belästigungen für die Bevölkerung verursachen.
Eine Stunde nach Spielende oder bei Spielen, die nach Mitternacht enden, wird die Polizei bei Störungen der öffentlichen Ruhe oder Situationen, die die öffentliche Ordnung gefährden, eingreifen und die in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Massnahmen anwenden.
Ebenfalls geahndet werden der unsachgemässe Umgang mit pyrotechnischem Material, Beschädigungen an öffentlichem oder privatem Eigentum, Gewalttaten und Vandalismus sowie Verstösse gegen die Strassenverkehrsordnung, insbesondere das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, die Nichtbeachtung von Verkehrsregeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen und gefährliches Verhalten bei eventuellen Fahrzeugkolonnen, wie das Herauslehnen aus Fahrzeugen oder die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Besondere Aufmerksamkeit wird zudem der unmittelbaren Umgebung von Spitälern, Pflegeheimen und anderen sensiblen Einrichtungen gewidmet, wo unter allen Umständen die nötige Ruhe gewährleistet sein muss.
Die Kantonspolizei und die Gemeindepolizeien appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung, damit die Begeisterung für dieses wichtige Sportereignis im Zeichen des gegenseitigen Respekts, der Sicherheit, der öffentlichen Ruhe und der Lebensqualität der Anwohner zum Ausdruck kommt.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo TI

