Thurgau

Kanton Thurgau – Fahrzeuge nicht von Schnee und Eis gesäubert

Die Fahrzeuge müssen vor der Fahrt komplett von Schnee und Eis befreit werden.
Die Fahrzeuge müssen vor der Fahrt komplett von Schnee und Eis befreit werden. (Bildquelle: Kantonspolizei Thurgau)

Am Freitagmorgen musste die Kantonspolizei Thurgau mehrere Fahrzeugfahrerinnen und Fahrzeugfahrer anhalten, die vor der Abfahrt den Schnee nicht vom Fahrzeugdach entfernt hatten. Die fehlhaften Personen wurden zur Anzeige gebracht. Die Polizei mahnt zur Vorsicht.

Einsatzkräfte der Kantonspolizei Thurgau haben am Freitagmorgen auf dem ganzen Kantonsgebiet insgesamt acht Fahrzeuge mit Schnee auf dem Dach angehalten. Die Fahrerinnen und Fahrer mussten vor Ort die Fahrzeuge vom Schnee befreien und konnten im Anschluss die Fahrt fortsetzen. Sie werden bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

Der Schnee muss komplett vom Fahrzeugdach entfernt werden.
Der Schnee muss komplett vom Fahrzeugdach entfernt werden. (Bildquelle: Kantonspolizei Thurgau)

Die Kantonspolizei Thurgau weist darauf hin, dass Fahrzeugoberflächen inklusive Scheiben vor Fahrtbeginn von Eis und Schnee befreit werden müssen.

Quelle der Polizeinachricht: Kapo TG