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Kanton Thurgau – Feuer- und Feuerwerksverbot aufgehoben

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Nahaufnahme zeigt brennende Holzscheite in einem Feuer. Flammen lodern zwischen teilweise verkohlten Zweigen.
Symbolbild (Bildquelle: annca (CC0))

Im Kanton Thurgau ist die Waldbrandgefahr nach ergiebigen Niederschlägen auf Stufe 3 gesunken. Das Feuer- und Feuerwerksverbot wurde aufgehoben. Wegen der weiterhin erheblichen Waldbrandgefahr ist beim Umgang mit Feuer jedoch Vorsicht geboten.

Die Niederschläge der vergangenen Tage und Wochen haben bezüglich Trockenheit für eine weitere Entspannung gesorgt. Der Regen konnte im Wald gut aufgenommen werden und auch die Vegetation hat von den Regengüssen profitiert.
Die Waldbrandgefahr wird deshalb von Stufe 4 (grosse Gefahr) auf Stufe 3 (erhebliche Gefahr) herabgesetzt. Zudem werden das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie das Feuerwerksverbot aufgehoben.
Die Waldbrandgefahr hat sich etwas entschärft. Stufe 3 bedeutet aber immer noch erhebliche Gefahr. Es wird daher dringend empfohlen, Feuer nur auf befestigten Feuerstellen zu entfachen.
Der Fachstab Trockenheit bittet weiterhin um sorgfältigen Umgang mit dem Feuer. Feuer stets beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Beim Verlassen der Feuerstelle die Glut immer vollständig löschen.
Quelle der Nachricht: Kanton Thurgau

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