Uri

Kanton Uri – Fasnacht in Zeiten von Corona

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: annca (CC0))

Die Anzahl Neuinfektionen im Kanton Uri hat sich in der vergangenen Woche auf tiefem Niveau stabilisiert. Aktuell gibt es im Kanton Uri 41 aktive Fälle von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. 84 Kontaktpersonen befinden sich in Quarantäne. Drei mit dem Virus infizierte Menschen sind hospitalisiert. Die Zahl der Todesfälle liegt bei 37 Verstorbenen seit Beginn der Pandemie.

Stand der Covid-19-Impfungen Bis Donnerstagabend, 4. Februar 2021, sind im Kanton Uri 2’676 Impfungen durchgeführt worden. Über 600 Personen haben bereits die zweite Impfung erhalten. Im Kanton Uri ist sichergestellt, dass alle Personen, die ihre erste Impfung erhalten haben, zum vereinbarten Termin zum zweiten Mal geimpft werden. Der gesamte Impfstoff, den der Bund dem Kanton Uri in Aussicht gestellt hat, ist bis Ende Februar 2021 eingeplant und wird entsprechend verimpft. Die Planung der Impfungen erfolgt laufend aufgrund der vom Bund gelieferten Anzahl Impfdosen.

Aktuell muss der Kanton Uri das Impf‐Tempo drosseln, weil seitens des Bundes ein Lieferengpass besteht. Im Monat Februar rechnen die Verantwortlichen mit rund 1’000 Dosen des Impfstoffs von Moderna. Die nächste Lieferung des Pfizer‐Impfstoffs ist für Anfang März in Aussicht gestellt. Sobald genügend Impfstoffe vorhanden sind, werden die Impfkapazitäten im Kanton Uri stark erhöht. Ab diesem Zeitpunkt soll das Impfen auch zu Randzeiten und am Samstag möglich sein, was für die berufstätige Bevölkerung wichtig ist.

Fragen zur Impfung beantworten entweder die Nationale Impf-Infoline (täglich 6 bis 23 Uhr): 058 377 88 92 oder die Hausärztinnen und Hausärzte. Des Weiteren finden Sie ausführliche Informationen, Merkblätter, Grafiken, FAQs (häufig gestellte Fragen) und kurze Filme auf der BAG-Homepage: https://bag-[coronavirus](https://polizeiticker.ch/thema/coronavirus).ch/impfung/.

Fasnachtsaktivitäten

Bis Ende Februar, also auch während der Fasnachtszeit, sind in der ganzen Schweiz Ansammlungen von mehr als fünf Personen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum verboten. Deshalb ist der Spielraum für fasnächtliche Aktivitäten dieses Jahr eng. Der Sonderstab appelliert an die Bevölkerung, dem Coronavirus nicht mit spontanen Fasnachtsaktivitäten zur weiteren Ausbreitung zu verhelfen. Auch während der Fasnacht gelten die Vorschriften des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Es sind nur Ansammlungen von bis zu fünf Personen erlaubt. Die Polizei wird während der Fasnachtstage präsent sein und mit Augenmass kontrollieren. Fehlbare Fasnächtlerinnen und Fasnächtler werden in einer ersten Phase angesprochen, auf die Vorschriften aufmerksam gemacht und wohlwollend ermahnt. Wird dieser Ermahnung keine Folge geleistet, erfolgt die Ahndung der uneinsichtigen Personen gemäss den gültigen Strafbestimmungen.

Somit sind Katzenmusik und andere fasnächtliche Produktionen höchstens in Fünfergruppen erlaubt. Der Einsatz von Blasinstrumenten ist erlaubt. Wenn mehrere Gruppen unterwegs sind, ist auf genügend Abstand zu achten. Es soll insbesondere keine Durchmischung zwischen den Gruppen stattfinden. Allenfalls mitgebrachte Getränke und Speisen dürfen im Rahmen der Gruppe konsumieret werden. Werden Getränke und Speisen als Takeaway von Ständen abgegeben, muss ein Schutzkonzept gemäss BAG Vorgaben vorliegen und eine verantwortliche Person bezeichnet sein. Takeaway ist gemäss geltender Regelung nur zwischen 6 und 23 Uhr erlaubt. Die üblichen erforderlichen Standbewilligungen sind einzuholen.