Der See lockt in den warmen Monaten viele Leute an seine Ufer und auf das Wasser. Vielen Sportlerinnen und Sportlern sowie Bootsführenden ist oftmals nicht bewusst, dass für die schweizerischen Gewässer diverse Vorschriften gelten.
Informationen zum Verhalten auf und im Gewässer
Mit dieser Information möchte die Kantonspolizei Uri alle Seebenützer auf und im Wasser auf die geltenden Vorschriften und Regeln hinweisen. In den letzten Jahren wurde auf dem See eine Zunahme an Wassersportgeräten wie Kanus, Surfbretter, SUP etc. festgestellt. Diese nicht immatrikulationspflichtigen Wasserfahrzeuge müssen mit Name und Adresse des Halters beschriftet sein. Sinnvollerweise werden diese Angaben mit einer aktuellen Telefonnummer ergänzt. So kann der Halter, beim Fund eines entsprechenden Geräts, kontaktiert werden. Weitere Informationen zum Gebrauch solcher Wassersportgeräte finden Sie in den Merkblättern der Vereinigung der kantonalen Schifffahrtsämter VKS.
Auch beim Baden und Tauchen ist Vorsicht geboten. So ist das Baden ausserhalb behördlich bewilligter und so gekennzeichneter Wasserflächen im Umkreis von 100 Meter um Hafeneinfahrten und Landestellen der Fahrgastschiffe verboten. Dies gilt auch für sonstige Hafeneinfahrten, wenn dadurch die Schifffahrt beeinträchtigt wird. Nebst dem Binnenschifffahrtsgesetz (BSG), der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) sowie weiteren kantonalen und interkantonalen Verordnungen und Reglementen, können der App «Vierwaldstättersee Seekarte» interessante Informationen entnommen werden. Die App ist für Apple und Android geeignet.