Mit dem Frühlingserwachen in der Natur steigen die Besucherzahlen im Urner Reussdelta. Diese schöne und ökologisch wertvolle Landschaft kann als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, für die Landwirtschaft und den Erholungssuchenden nur erhalten werden, wenn alle Besucherinnen und Besucher aufeinander Rücksicht nehmen und sich an die für dieses Gebiet geltenden gesetzlichen Regeln und Schutzmassnahmen halten.
Leider wurden in letzter Zeit im Reussdelta wiederum verschiedene Vandalenakte verübt. Nebst Beschädigungen an der WC-Anlage in der Schanz und verschiedenen Sprayereien an baulichen Anlagen wurden auch Baumpflanzungen beeinträchtigt. Die Schäden an den Bäumen sind teilweise so schwer, dass deren komplettes Absterben die Folge sein wird.
Zeugenaufruf
Die Besucherinnen und Besucher des Reussdeltas werden geben, sachdienliche Hinweise und Beobachtungen in diesem Zusammenhang oder mit weiteren Sachbeschädigungen dem Amt für Raumentwicklung (info@reussdelta.ch oder Tel. 041 875 24 29) zu melden.
Bei einem Besuch im Reussdelta ist zu beachten, dass das Betreten und Befahren speziell geschützter Gebiete wie Moore und Riedwiesen, Gebüsch- und Waldflächen, Wasserläufe und Gräben sowie der drei «Neptun-Naturschutzinseln» und der drei Vogelinseln nicht erlaubt ist. Diese bilden wichtige Lebens- und Rückzugsräume für seltene oder bedrohte Pflanzen und Tierarten, insbesondere für Vögel, Kleinsäuger und Amphibien. Besonders im Frühling und Frühsommer können Störungen für Brutvögel schwerwiegende Auswirkungen haben.
Weiter sind Hunde an der Leine zu führen, wo dies vorgeschrieben ist. Wer mit dem Velo oder mit dem Pferd unterwegs ist, soll Rücksicht auf die Fussgängerinnen und Fussgänger nehmen. Zudem sind die offiziellen Feuerstellen und das bereitgestellte Brennholz zu benutzen und der Picknickplatz aufgeräumt und sauber zu verlassen. Schliesslich bleibt zu beachten, dass im gesamten Gebiet des Reussdeltas ein Drohnenflugverbot besteht.
Quelle: Kanton Uri