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Kanton Wallis – Allgemeines Feuerverbot aufgehoben

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ein gelbes Warnschild mit der Aufschrift 'Kein Feuer machen! Waldbrandgefahr' steht im Vordergrund. Der Hintergrund zeigt einen sonnigen Wald mit Bäumen und blauem Himmel.
Symbolbild Waldbrandgefahr (Bildquelle: Redaktion Polizeiticker Schweiz)

Der Kanton Wallis hebt das seit Ende Juni geltende allgemeine Feuerverbot im Freien mit sofortiger Wirkung auf. Wegen weiterhin grosser Waldbrandgefahr gelten in mehreren Regionen jedoch Einschränkungen. Ab Gefahrenstufe 4 bleibt Feuer im Wald und im Umkreis von 100 Metern verboten.

Die tieferen Temperaturen sowie die örtlich ergiebigen Niederschläge der letzten Tage haben die Trockenheit entschärft. Aufgrund dieser Trockenheitssituation hatte der Kanton am 25. Juni 2026 ein generelles Verbot für offenes Feuer auf dem gesamten Kantonsgebiet erlassen.
Der Rückgang der Temperaturen, die Taubildung sowie die Luftfeuchtigkeit tragen zu einer günstigen Entwicklung der Situation in gewissen Regionen des Kantons bei. Insbesondere der Wasserverlust der Bäume durch Evapotranspiration während des Tages wird dadurch begrenzt. Die Taubildung während der Nacht und in der Morgendämmerung trägt ihrerseits lokal dazu bei, den Feuchtigkeitsgrad der Vegetation und der Böden zu erhöhen.
Der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) hebt dieses Verbot nun mit sofortiger Wirkung auf. Im gleichen Zug wird auch das Verkaufsverbot für bestimmte pyrotechnische Gegenstände wie «Vulkane» oder «Knallkörper» (Kategorie F1) aufgehoben.

Feuerverbot ab Gefahrenstufe 4 bleibt bestehen

Die Waldbrandgefahr bleibt jedoch in mehreren Regionen des Wallis gross. Dies ist insbesondere in der Talebene im Mittelwallis sowie im Oberwallis der Fall.
Die Aufhebung des allgemeinen Verbots bedeutet daher nicht die Rückkehr zu einer risikofreien und uneingeschränkten Situation. Selbst in Regionen, die in letzter Zeit ziemlich viel Niederschlag verzeichneten, kann die frühe Herbstsituation mit grossen Mengen an trockenem Material am Boden (Laub, Astwerk usw.) ein kritisches Risikoniveau aufrechterhalten.
Ab der Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr) bleibt jegliches Feuer im Wald und in dessen Nähe verboten. Dies gilt in einem Umkreis von 100 Metern. Dieses Verbot gilt ebenfalls für Grillstellen und Grillanlagen innerhalb dieses Umkreises.
In Regionen mit einer geringeren Gefahrenstufe wird die Bevölkerung gebeten, die für die geltende Gefahrenstufe vorgesehenen Anweisungen strikt zu befolgen und bei jedem Umgang mit Feuer Vorsicht walten zu lassen. Jedes bewilligte Feuer muss ständig beaufsichtigt und vollständig gelöscht werden.

Brandgefahr kann sich schnell verändern

Die Brandgefahr kann sich schnell ändern und regional unterschiedlich sein. Die Bevölkerung wird gebeten, vor dem Entzünden eines Feuers die aktualisierte Gefahrenkarte zu konsultieren und ihr Verhalten den lokalen Bedingungen anzupassen.
Die Gemeindeverwaltungen bleiben für die Umsetzung der Präventionsmassnahmen auf ihrem Gebiet verantwortlich und können je nach lokaler Situation restriktivere Bestimmungen erlassen. Deren Richtlinien sind strikt einzuhalten.
Im Allgemeinen wird daran erinnert, dass jede Handlung, die einen Waldbrand auslösen oder durch Feuer Schäden verursachen könnte, verboten ist. Zigarettenstummel, Streichhölzer oder andere glühende Materialien dürfen unter keinen Umständen in der Natur weggeworfen werden.

Bei Brand sofort 118 alarmieren

Jede Person, die verdächtigen Rauch oder einen Brandbeginn bemerkt, wird gebeten, umgehend die kantonale Alarmzentrale unter der Nummer 118 zu alarmieren. Im Brandfall gilt das Prinzip: Alarmieren (118) – Retten – Löschen.
Quelle der Polizeinachricht: Kanton Bern

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