Am 13.7.2023 verhaftete die Kantonspolizei Zürich nach entsprechenden Vorermittlungen einen 33-jährigen Kosovaren, der einen Fahnder der Kantonspolizei Zürich zuvor für die Führerausweis-Theorieprüfung mit technischem Equipment ausgerüstet hatte. Mithilfe von Bild- und Tonübertragungsgeräten wurde der Ermittler beim Strassenverkehrsamt Zürich von der Täterschaft durch die theoretische Prüfung begleitet, wobei ihm die korrekten Antworten durch einen weiteren Mittäter eingeflüstert wurden. Nach Beendigung der Prüfung wurde der 33-jährige Kosovare bei der Rücknahme der technischen Geräte von der Kantonspolizei Zürich verhaftet.
Gleichentags wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft in Winterthur und Bülach Hausdurchsuchungen durchgeführt und diverse technische Geräte wie beispielsweise Mobiltelefone, Mikrofone, Kameras und Ohrhörer, sowie Bargeld sichergestellt. Zwei weitere Männer, ein 30-jähriger Schweizer und ein illegal anwesender 23-jähriger Kosovare wurden ebenfalls verhaftet. Im Nachgang zu den Verhaftungen sind rechtshilfeweise weitere Hausdurchsuchungen durch die Kantonspolizei St. Gallen und die Kantonspolizei Thurgau durchgeführt und weiteres technisches Equipment sichergestellt worden.
Die drei Verhafteten sowie ein 60-jähriger Serbe stehen unter Verdacht, mutmasslich mindestens seit Sommer 2022 einer derzeit nicht genau bekannten Anzahl Prüflingen illegal durch die Theorieprüfung geholfen zu haben. In welchem Umfang und wo diese unerlaubte Methode eingesetzt wurde und welcher der Beschuldigten genau welche Rolle hatte, ist Gegenstand der laufenden Untersuchung, die durch die Kantonspolizei Zürich und die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl geführt wird.
Ein möglicher Zusammenhang mit einem gleichgelagerten Fall in Mels (Kanton SG) von anfangs Juli 2023 wird ebenfalls geprüft. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl hat gegen die vier Beschuldigten ein Strafverfahren eröffnet und beim Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft für die beiden Kosovaren beantragt. Der ebenfalls verhaftete Schweizer wurde nach den Befragungen entlassen. Für alle vier Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.
Quelle der Polizeimeldung: Kapo ZH