Wie bereits im letzten Jahr kontrollierte die Kantonspolizei zusammen mit diversen Kommunalpolizeien während drei Nachmittagsstunden insgesamt 154 Trendfahrzeuge im Kantonsgebiet Zürich. Dabei wurden in 48 Fällen Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz festgestellt. Ausserdem wurden sechs Beanstandungsrapporte ausgestellt und eine Person wegen Widerhandlung gegen das Ausländergesetz verhaftet.
Viele Benutzer der Elektro-Trendfahrzeuge kennen die Regeln nicht gut genug. Zu beachten ist, dass je nach Kategorie die Verkehrsregeln für Velos oder Motorfahrräder (Mofa) gelten. Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren benötigen zudem einen Führerausweis der Kategorie M. Ebenfalls gilt, dass jüngere Personen keine E-Trottinetts und Ähnliches fahren dürfen.
Je nach Fahrzeugtyp bestehen unterschiedliche Höchstgeschwindigkeiten, die selbstverständlich nicht überschritten oder manipuliert werden dürfen.
Eine nützliche Übersicht zu den geltenden Regeln bietet die Webseite www.zh.ch/trendfahrzeuge.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo ZH