Wenn ab dem zweiten Quartal grössere Mengen Impfstoff vorhanden sind, um die breite Bevölkerung zu impfen, werden im Kanton Zürich wie in der Impfstrategie vorgesehen weitere Impfmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Neben elf Impfzentren und Hausärzten werden diese auch Apotheken umfassen. Da die Impfungen, die in Apotheken durchgeführt werden können, in der Verordnung über die universitären Medizinalberufe abschliessend aufgeführt sind, hat der Regierungsrat die notwendige Ergänzung dieser Liste vorgenommen. Die angepasste Verordnung hat der Regierungsrat an seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 verabschiedet.
Dr. med. Bettina Bally, stellvertretende Kantonsärztin: «Um eine möglichst hohe Impfquote zu erreichen, wollen wir der Bevölkerung den Zugang zur Impfung so einfach wie möglich machen. Die Apotheken werden unser Netz aus Impfzentren und Hausärzten in idealer Weise ergänzen.» Dr. Lorenz Schmid, Präsident Apothekerverband des Kantons Zürich: «Unsere langjährige Erfahrung mit der Grippeimpfung und vielen anderen Impfungen zeigt, dass es unsere Kundinnen und Kunden sehr schätzen, wenn sie sich in ihrer Apotheke in einem vertrauten Umfeld von geschultem Personal unkompliziert und kompetent impfen lassen können. Ich gehe davon aus, dass dies auch bei der COVID-19-Impfung der Fall sein wird und die Apotheken wesentlich zu einer hohen Durchimpfungsrate und damit zum Erfolg der Impfkampagne beitragen werden.»
Noch mangelt es an Impfstoff und es sind vorläufig noch keine Impfungen bei Apotheken möglich. Die Gesundheitsdirektion wird die Planung und Vorbereitung für die COVID-19- Impfung zusammen mit den Apotheken weiter vorantreiben und rechtzeitig darüber informieren, ab wann auch in Apotheken geimpft werden kann und wie man zu einem Impftermin kommt. Dies wird im Laufe des zweiten Quartals der Fall sein.