Insgesamt haben im Kanton Zürich 808 Unternehmen bei der Finanzdirektion ein Gesuch eingereicht. Sie mussten auf Grund der vom Kantonsrat verschärften Bedingungen einen pandemiebedingten Umsatzverlust von mindestens 50 Prozent nachweisen. Die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller stammen aus den verschiedensten Branchen, mit einem deutlichen Schwergewicht bei Reisen, Tourismus, Transport, Gastronomie, Hotellerie, Event, Catering und Schaustellerei sowie Fitness und Freizeit. Unter den Gesuchstellenden befinden sich sowohl grosse wie auch kleine Unternehmen. Erwartungsgemäss beantragte die grosse Mehrheit der Gesuchstellenden, nämlich 782, einen nicht rückzahlbaren Beitrag (à fonds perdu). 302 der 808 Unternehmen beantragten gleichzeitig auch ein Darlehen.
Das von der Finanzdirektion entwickelte Online-Tool prüfte schon bei der Gesucheingabe, ob die wichtigsten finanziellen Vorgaben der Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes eingehalten sind. Die erste Sichtung der Gesuche zeigt, dass einige Gesuchsteller die entsprechenden Grenzen nicht berücksichtigen wollten und gewisse Eingaben so angepasst haben, dass das Resultat ihren Wünschen entsprach. Für die zweite Gesucheingabe erinnert die Finanzdirektion deshalb daran, dass nur korrekt eingereichte, wahrheitsgemässe und den Kriterien entsprechende Gesuche berücksichtigt werden. Alle anderen Gesuche werden abgewiesen. Sie führen nur zu Verzögerungen für die korrekt eingereichten Gesuche.
Bereits jetzt steht auf Grund des Antragsvolumens fest, dass nicht die gesamten vom Kantonsrat Zürich bewilligten Beitrags- und Kreditsummen der ersten Zuteilungsrunde beansprucht werden. Das bedeutet, dass die verbleibenden Mittel der zweiten Zuteilungsrunde zugewiesen werden können. Wie viel genau dafür zur Verfügung steht, wird sich weisen, wenn alle Gesuche der ersten Runde behandelt sind und die definitive Vergabesumme feststeht.
Bei der zweiten Zuteilungsrunde werden mildere Kriterien gemäss den Vorgaben des Bundes gelten, nämlich entweder ein Umsatzverlust von mindestens 40 Prozent oder eine 40-tägige, behördlich verordnete Schliessung seit dem 1. November 2020. Die Finanzdirektion rechnet deshalb mit Tausenden von Gesuchen und hat die Kapazitäten des Online-Tools entsprechend angepasst. Die verlangten Unterlagen können seit einiger Zeit abgerufen werden via www.zh.ch/haertefall. Anders wird bei der zweiten Zuteilungsrunde auch sein, dass die Beiträge nicht erst ausbezahlt werden, wenn alle Gesuche behandelt sind, sondern einzeln nach der Reihenfolge ihres Einganges und ihrer Prüfung. Eröffnet wird das Gesuchsportal voraussichtlich am Dienstag, 9. Februar; offen sein wird es bis am Sonntagabend, 21. Februar.