Kind in Dierhagen verdächtig angesprochen

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Counselling (CC0))

Am 29.08.2018 erhielten die Beamten des Polizeirevieres Ribnitz-Damgarten die Information darüber, dass eine fremde männliche Person offenbar versuchte, ein Kind von einem Spielplatz in Dierhagen zu begleiten.

Nach derzeitigen Erkenntnissen befand sich eine 21-jährige Mutter gegen 15.45 Uhr mit ihrem Sohn Am Plateau beim Restaurant "Der Störtebeker" und liess den Jungen auf dem nur wenige Meter entfernten Spielplatz spielen. Die Mutter bemerkte, wie ein unbekannter Mann auf dem Spielplatz Kontakt zu ihrem Sohn aufnahm und wenig später versuchte, diesen mit ihm zu verlassen.

Daraufhin sprach die Mutter den unbekannten Mann an und gab ihm zu verstehen, dass er ihrem Sohn nichts zeigen geschweige denn ihn mitnehmen dürfe. Daraufhin äusserte die fremde Person, ein Fahrrad zeigen zu wollen. In der Folge flüchtete er zu Fuss.

Sowohl ein Mitarbeiter des Restaurants als auch die hinzugerufenen Polizeibeamten konnten den Mann nicht mehr feststellen. Auch die weitere Absuche der Umgebung verlief ergebnislos. Dennoch geht die Polizei den Hinweisen und Angaben, die durch die Mutter sowie über die sozialen Netzwerke bekannt geworden sind, intensiv nach.

Ratschläge für Eltern

Im Weiteren empfiehlt die Polizei den Eltern und Angehörigen Folgendes zum Thema "Wie kann ich mein Kind schützen?" (Die Beispiele sind nicht abschliessend aufgezählt.)

  • Erklären Sie Ihrem Kind, dass es "Nein" sagen darf - Botschaft: Keiner darf etwas verlangen, was du nicht möchtest!"

  • Üben Sie kleine Rollenspiele - "Was-tue-ich-wenn"-Spiele.

  • Warnen Sie nicht vor "Fremden", sondern vor Taten. Kinder wissen mit dem Begriff "fremd" oftmals nicht umzugehen. Für Kinder sind bereits diejenigen nicht mehr fremd, die sich mit Namen vorstellen oder den Namen der Kinder kennen.

  • Üben Sie mit Ihrem Kind, sich in bedrohlichen Situationen richtig zu verhalten - weglaufen, um Hilfe bitten, laut um Hilfe schreien, etc.

  • Überlegen Sie mit Ihrem Kind, wo es sich im Notfall Hilfe holen könnte - Geschäfte, Lokale, Ämter.

  • Ihr Kind sollte den Notruf 110 kennen. Erklären Sie, dass bei Gefahr mit dem Handy oder von einer Telefonzelle jederzeit die Polizei gerufen werden kann.

  • Sie sollten wissen, wo Ihr Kind die Freizeit verbringt. Das Festlegen von Orten/Plätzen, wo sich Ihr Kind aufhalten darf, kann dabei hilfreich sein.

  • Legen Sie fest, mit wem Ihr Kind mitgehen darf, von wem es abgeholt werden darf. Die Regel lautet: "Geh nur mit diesen Personen mit und niemandem sonst!".

  • Kinder sollten üben, Abstand zu Fahrzeugen zu halten, wenn sie nach dem Weg gefragt werden. Sie sollten nicht zu nah an ein Fahrzeug herantreten oder gar einsteigen.

Im Akutfall - sollte Ihr Kind von solch einem Vorfall berichten, bei dem es von einer fremden Person angesprochen oder bedrängt wurde:

  • Bewahren Sie Ruhe.

  • Vermitteln Sie Ihrem Kind, dass es in Sicherheit ist.

  • Bestätigen Sie Ihrem Kind, dass es richtig war, sich Ihnen anzuvertrauen.

  • Glauben Sie Ihrem Kind. Hören Sie aufmerksam zu, ohne "nachzubohren".

  • Lassen Sie Ihr Kind mit eigenen Worten berichten. Machen Sie keine Vorhaltungen.

  • Verständigen Sie im Akutfall sofort die Polizei über die 110 - auch dann, wenn die Tat schon einige Stunden zurückliegt.

Die Polizei nimmt Ihre Schilderungen immer ernst. Dazu sind detaillierte Angaben des Kindes zu den Umständen und eine Personenbeschreibung erforderlich.